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Deutsche Beihilfe zum Ausbau des Schienengüterverkehrs genehmigt

Deutschland darf seine Güterbahnen bis 2029 mit insgesamt 1,7 Mrd. Euro finanziell unterstützten. Die Europäische Kommission (KOM) hat am 21. Mai 2024 auf Antrag der deutschen Bundesregierung eine entsprechende Entscheidung zu staatlichen Beihilfen für Schienengüter-verkehrsbetriebe im Einzel- und Sammelwagenverkehr genehmigt.
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Die Bundesregierung beantragte bei der KOM, Bahnunternehmen finanziell unterstützen zu dürfen, um einen Teil der hohen Betriebskosten zu decken. Ziel ist die Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Laut Beschluss der KOM wird die Beihilfe in Form von Direktzuschüssen gewährt. Der Höchstbetrag der jährlichen Mittel beläuft sich auf 320 Mio. Euro, mit einem Gesamtbudget von 1,7 Mrd. Euro während der fünfjährigen Laufzeit der Regelung bis 2029. Deutschland darf sowohl die Einzelwagen- als auch die Sammelwagenbeförderung finanziell unterstützen. Bei der Einzelwagenbeförderung werden einzelne Wagen oder Wagengruppen verschiedener Absender mit unterschiedlichen Destinationen zu einem Zug gebündelt. Im Gegensatz dazu behält der Wagengruppentransport von dem Abgangs- bis zum Bestimmungsort die gleiche Zusammensetzung bei und ist im Rahmen der Regelung für Fahrten bis zu einer maximalen Entfernung von 300 Kilometern förderfähig.

Die KOM ist Im Rahmen ihrer Prüfung der deutschen Beihilfe zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme notwendig und geeignet ist, um die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene, die mit hohen Betriebskosten verbunden ist, zu fördern und zu erhalten. Außerdem wird die Regelung als verhältnismäßig angesehen, weil sie auf ein erforderliches Mindestmaß an Förderung beschränkt ist und damit unter den in den Eisenbahnleitlinien festgelegten Höchstgrenzen bleibt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, kann eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses der KOM über das Beihilfenregister unter der Nummer SA.108800 abgerufen werden. (UV)

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