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EP beschließt Verschärfung von CO2-Emissions von LKW

Das Europäische Parlament hat am 21. November 2023 seinen Standpunkt zu den CO2-Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Neben Elektro- und Wasserstoff-Nutzfahrzeuge sollen danach künftig auch LKW zugelassen werden, die ausschließlich mit E-Fuels oder Biokraftstoffen betrieben werden.
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Laut dem Standpunkt des Parlaments sollen die Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen die CO2-Emissionen ihrer neuen Fahrzeuge ab 2030 um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent reduzieren. Diese Ziele entsprechen dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM). Während der Umweltausschuss des Parlaments eine Reduzierung um 70 Prozent bis 2035 empfohlen hatte, einigte man sich letztendlich auf ein Ziel von 65 Prozent. Neben den Zielvorgaben für Lkw und Reisebusse sieht das Parlament ab 2030 nur noch den Verkauf emissionsfreier Stadtbusse vor. Städte, die bereits in alternative, CO2-arme Kraftstoffe für Busse, wie etwa Biomethan, investiert haben, sollen jedoch eine Verlängerung bis 2035 erhalten. Das Parlament möchte auch den Anwendungsbereich der Fahrzeuge, die unter die Zielvorgaben fallen, auf weitere Nutzfahrzeuge ausweiten, etwa auf Betonmischer, Müllwagen und Kehrmaschinen.

Im Vorfeld wurde auch über die Einführung eines sogenannten CO2-Korrekturfaktor diskutiert. Dabei handelt es sich um einen Mechanismus, bei dem die Menge an erneuerbaren Kraftstoffen im europäischen Kraftstoffmix auf die endgültigen CO2-Ziele angerechnet wird, die von den Fahrzeugherstellern erreicht werden müssen. Im Beschluss wird das abgelehnt. Unterstützt wird aber ein Vorschlag, der die KOM auffordert, eine neue Klasse schwerer Nutzfahrzeuge zu schaffen. Diese Fahrzeuge sollen ausschließlich mit E-Fuels, die aus grünem Wasserstoff hergestellt werden, sowie mit Biokraftstoffen betrieben werden können. Der Vorschlag ähnelt dem, der während der Debatte über die CO2-Flottengrenzwerte für Autos vereinbart wurde, erweitert jedoch die Definition von CO2-neutralen Kraftstoffen um Biokraftstoffe.

Da der Rat seinen Standpunkt bereits am 16. Oktober 2023 festgelegt hatte, können jetzt die Verhandlungen für eine gemeinsame Position beginnen. (UV)

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