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Europäische Kommission leitet Konsultation der Sozialpartner zu gerechter Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit ein

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 30. April 2024 die erste Phase zur Anhörung europäischer Sozialpartner gestartet, um deren Sichtweise über die mögliche Ausrichtung zukünftiger EU-Maßnahmen zur Gewährleistung einer „fairen Telearbeit und des Rechts auf Nichterreichbarkeit“ einzuholen.
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Mit der Konsultation zielt die KOM darauf ab, Rechtsvorschriften zu diesem Thema zu erlassen, mögliche Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit bei Telearbeit zu ermitteln, eine Diskriminierung zwischen Telearbeitern und anderen Beschäftigten zu vermeiden und die Berücksichtigung der Geschlechterdimension zu verbessern. Sie folgt auf eine Entschließung des Europäischen Parlaments von 2021 sowie auf Bitte der Sozialpartner. Diese konnten sich zuvor nicht auf eine Aktualisierung der sozialpartnerschaftlichen Rahmenvereinbarung über Telearbeit von 2002 einigen.

Telearbeit ist in der EU, insbesondere seit der Covid-19-Pandemie, weit verbreitet. Laut EU-Arbeitskräfteerhebung arbeitet mittlerweile jede fünfte Person von zu Hause aus. Dies bringe auch Chancen mit sich, etwa eine erhöhte Flexibilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so die KOM. Zugleich erfordere diese neue Arbeitswelt auch aktualisierte Regeln zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Vor allem steige mit der Telearbeit das Risiko einer Arbeitskultur, in der ständige Erreichbarkeit vorausgesetzt werde.

Die Konsultation der Sozialpartner läuft noch bis zum 11. Juni 2024. Weitere Informationen und das vollständige Konsultationspapier sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)

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