EU einigt sich auf Reform des Emissionshandels und Einrichtung eines Klima-Sozialfonds

Das Europäische Parlament (EP) und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 18. Dezember 2022 vorläufig auf eine Reform des EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) sowie die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds verständigt. Die Überarbeitung ist ein Teil des „Fit für 55“-Pakets der EU, welches vorsieht, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu senken, um im Rahmen des Europäischen Grünen Deals die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Das reformierte Emissionshandelssystem wird die Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 2005 deutlich reduzieren. Die Geschwindigkeit der jährlichen Emissionsreduzierung wird sich erhöhen.

Durch die Einigung auf das reformierte Emissionshandelssystem werden die Emissionen aus den EU-EHS-Sektoren bis 2030 um 62 Prozent gesenkt. Die bisher geltenden Rechtsvorschriften sehen nur eine Reduzierung um 43 Prozent vor. Die jährliche Emissionsreduzierung wird sich von 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und auf dann 4,4 Prozent ab 2028 erhöhen. Die Marktstabilitäts-Reserve (MSR), welche den Kohlestoffmarkt durch die Entfernung überschüssiger Zertifikate stabilisiert, wird ebenfalls gestärkt. Des Weiteren soll die Vergabe von kostenlosen Emissionszertifikaten schrittweise auslaufen. Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlestoffgrenzwerte (CBAM) wird, in Einklang mit der vorläufigen Einigung der europäischen Mitgesetzgeber am 13. Dezember 2022, ebenfalls zwischen 2026 und 2034 eingeführt. Erstmals wird es auch einen expliziten Kohlenstoffpreis für die Emissionen des Seeverkehrssektors geben.

Das EP und die Mitgliedstaaten einigten sich auch auf ein neues, separates Emissionshandelssystem für Emission aus Gebäuden, dem Straßenverkehr und bestimmten Industriesektoren ab 2027. Das neue System wird kosteneffiziente Minderungen gewährleisten und Einnahmen generieren, die dann den Mitgliedstaaten durch den Klima-Sozialfonds zur Verfügung stehen. Wenn bereits nationale Maßnahmen in Kraft sind, werden Schutzmaßnahmen eine doppelte Preisgestaltung vermeiden. Darüber hinaus wird der Umfang des Innovations- und des Modernisierungsfonds erhöht.

Der neu geschaffene Klima-Sozialfonds soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, besonders schutzbedürftige Bürger und Kleinstunternehmen bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen wie Hausisolierung, Wärmepumpen, Solarzellen und Elektromobilität zu unterstützen. Das Programm startet 2026 und wird auch direkte Einkommensbeihilfe gewähren. Es wird mit 65 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt plus 25 Prozent Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten finanziert.

Die Pressemitteilung zu der Einigung auf eine Reform des Emissionshandels und der Einrichtung eines Klima-Sozialfonds finden Sie hier. (HK)