Kommission verlängert zwei Beihilferegelungen

Durch die Verlängerung von zwei verschiedenen Beihilferegelungen soll die Wirtschaft bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unterstützt werden. Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2022 beschlossen, den vor dem Hintergrund des Krieges Russlands gegen die Ukraine geschaffenen befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen anzupassen und die deutsche Beihilferegelung zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt und die Schiene zu verlängern.

Der ursprüngliche befristete Krisenrahmen für staatliche Beihilfen war im März 2022 angenommen worden, um die Wirtschaft infolge des russischen Krieges gegen die Ukraine zu stützen. Er wurde im Juni 2022 im Zusammenhang mit dem REPowerEU-Plan zur Sicherung der Energieversorgung erstmals geändert. Die Europäische Kommission (KOM) hat jetzt nach Konsultation der Mitgliedstaaten erneut verschiedene Änderungen beschlossen. So werden alle im befristeten Krisenrahmen vorgesehenen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die Höchstbeträge für Beihilfen werden auf bis zu 250.000 bzw. 300.000 Euro für Betriebe der Landwirtschaft bzw. im Fischerei- und Aquakultursektor und auf bis zu zwei Mio. Euro für Unternehmen aller anderen Wirtschaftszweige angehoben. Für Energieversorgungsunternehmen wird die Flexibilität von Liquiditätshilfen erhöht. In Ausnahmefällen können die Mitgliedstaaten staatliche Garantien vergeben, die den eigentlichen maximalen Deckungssatz von 90 Prozent übersteigen, sofern sie als Finanzsicherheit für zentrale Gegenparteien oder Clearingmitglieder vorgesehen sind. Auch bei Unternehmen, die von den steigenden Energiekosten betroffen sind, werden die Unterstützungsmöglichkeiten künftig flexibler gestaltet. Die Mitgliedstaaten dürfen die Höhe der Unterstützung künftig entweder auf der Grundlage des früheren oder des aktuellen Verbrauchs berechnen. Dabei müssen sie aber Marktanreize zur Senkung des Energieverbrauchs aufrechterhalten und die Fortsetzung der Wirtschaftstätigkeit gewährleisten.

Darüber hinaus hat die KOM entschieden, die deutsche Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt und die Schiene zu verlängern und anzupassen. Die ursprüngliche Beihilfemaßnahme war bereits im Oktober 2002 von der Kommission genehmigt und seitdem sechsmal verlängert worden. Sie war im September 2022 ausgelaufen. Ziel der Regelung ist es, zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung von Straßen beizutragen. Die KOM hat auf Antrag der deutschen Bundesregierung jetzt drei Änderungen der Vorschrift nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft. Dabei ist sie zu dem Schluss gekommen, dass die Regelung weiterhin notwendig und angemessen ist. Die Änderungen betreffen die Verlängerung bis Ende 2026, die Aufstockung des Förderrahmens um 388,5 Mio. Euro auf insgesamt 1,5 Mrd. Euro und die Einführung neuer Fördermöglichkeiten (Ersatz bestehender Umschlageinrichtungen und Ausrüstungen). Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.104018 zugänglich gemacht. (UV)