Rat der EU einigt sich auf seine Verhandlungsposition für die Verordnung über Sofortzahlungen
Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission (KOM) vom 26. Oktober 2022 ist ein Teil zur Vollendung der Kapitalmarktunion und soll die Möglichkeit von Sofortüberweisungen in Euro für alle Inhaber von Bankkonten in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum verbessern. Hierfür sieht der Vorschlag unter anderem vor, dass Sofortüberweisungen auch außerhalb der Geschäftszeiten innerhalb eines Landes möglich sein werden. Dies gilt gleichermaßen auch für Überweisungen zwischen den Mitgliedstaaten. Voraussetzungen sind: Die Gebühren für die Inanspruchnahme dieses Service sollen nicht höher sein als die für Standardüberweisungen und eine Überweisung darf nicht länger als zehn Sekunden dauern. Die Zahlungsdienstleister werden darüber hinaus dazu verpflichtet, mindestens einmal täglich zu überprüfen, ob Kundinnen und Kunden auf EU-Sanktionslisten stehen.
Die Pressemitteilung des Rates der EU finden Sie hier und den Entwurf des Berichterstatters Hoogeveen dort. (AR)