Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
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Am 31. Januar 2019 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten. Bis zum 31. Dezember 2020 galt eine Übergangsfrist. Erst am 24. Dezember 2020 konnte eine Vereinbarung über ein langfristiges Handels- und Kooperationsabkommen erzielt werden, das von der britischen Regierung und der EU-Kommission unterzeichnet wurde und zunächst vorläufig in Kraft trat. Die Ratifikation durch das britische Unterhaus erfolgte am 30. Dezember 2020, die Ratifizierung durch das Europäische Parlament folgte am 28. April 2021.
Somit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1. Januar 2021 ein Drittstaat und nimmt damit weder Rechte noch Pflichten eines EU-Mitglieds mehr wahr.
Den Text des Abkommens finden Sie hier.
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- Anfragen von Unternehmen: Telefon: +49 351 44834-520, E-Mail: info.gewerblich(at)zoll.de
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Brexit Hotline: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: 030-18 1000 3000 (durchgehend erreichbar)
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Vierter Bericht der Abteilungsleiterkonferenz Brexit Preparedness
Dritter Bericht der Abteilungsleiterkonferenz Brexit Preparedness
Zweiter Bericht der Abteilungsleiterkonferenz Brexit Preparedness
Erster Bericht der Abteilungsleiterkonferenz Brexit Prepardeness
Entwurf eines Brexit-Übergangsgesetztes Rheinland-Pfalz
Beschluss zur Einsetzung einer Abteilungsleiterkonferenz "Brexit Preparedness"
Auswirkungen eines möglichen "Brexit" auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft
Auswirkungen des Brexit auf den Bildungs- und Wissenschaftsbereich in Rheinland-Pfalz