| Finanzhilfen

Entschädigung für Frostschäden im Obst- und Weinbau

Die Europäische Kommission sagte am 20. September 2024 Finanzhilfen in Höhe von 46,5 Mio. Euro für deutsche Landwirte zum Ausgleich von Frostschäden zu. Damit sollen Betriebe entschädigt werden, die im Frühjahr 2024 einen Teil ihrer Produktion und damit auch einen Teil ihres Einkommens verloren haben. Die nun zugesagten Gelder müssen noch vom Rat der Europäischen Union formal beschlossen werden. Die Auszahlung soll dann innerhalb der ersten vier Monate des Jahres 2025 erfolgen.
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Die zusätzlichen Fördermittel für Deutschland sind Teil eines Gesamtpaketes in Höhe von insgesamt 119,7 Mio. Euro aus der Agrarreserve. Neben Deutschland werden auch Bulgarien, Estland, Italien und Rumänien unterstützt. Im April 2024 hatte Frost in Teilen Deutschlands Obstplantagen und Weinstöcke erheblich geschädigt, nachdem die Wachstumsphase nach milden Temperaturen im März bereits begonnen hatte. Die Fördergelder können durch nationale Mittel im Umfang von bis zu 200 Prozent aufgestockt werden. Die nationalen Behörden müssen die Beihilfen bis spätestens 30. April 2025 verteilen, sicherstellen, dass die Landwirte die Endbegünstigten sind, und bis spätestens 31. Dezember 2024 die Einzelheiten der Durchführung der Maßnahmen mitteilen. Dazu gehören etwa die Kriterien für die Gewährung, die beabsichtigte Wirkung, die voraussichtlichen Zahlungen und die Höhe der zusätzlich zu gewährenden Unterstützung.

Der Kommissionsvorschlag wird am 7. Oktober 2024 im Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte der EU geprüft und muss anschließend noch auf Ebene des Rates bestätigt werden. (UV)

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