Das EP hat die Verordnung zu den Zollverpflichtungen mit 440 zu 151 Stimmen bei 50 Enthaltungen angenommen. Mit ihr werden die Zölle auf alle US-amerikanischen Industriegüter abgeschafft und zahlreiche aus den USA eingeführte Meeresfrüchte und landwirtschaftliche Erzeugnisse erhalten einen präferenziellen Marktzugang, d.h. über festgelegte Zollkontingente wird ein deutlich günstigerer und erleichterter Zugang zum europäischen Markt geschaffen. Während der Verhandlungen hatte sich das EP für die Aufnahme von drei speziellen Schutzklauseln eingesetzt, die jetzt auch beschlossen wurden. So ist die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Bis zum 30. Juni 2029 soll die Europäische Kommission (KOM) eine umfassende Bewertung der handelsbezogenen Folgen der Verordnung für Industrie, Landwirtschaft und kleine und mittlere Unternehmen in der EU vornehmen. Bei Bedarf legt sie einen Legislativvorschlag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung vor. Außerdem enthält das EU-Gesetz zur Umsetzung der Zollvereinbarung jetzt eine Notfallklausel, die greift, falls die USA die Vereinbarung bricht und seine Zölle erhöht. Die KOM kann die europäische Zollabschaffung mit Zustimmung der Mitgliedstaaten dann wieder aussetzen, einen Automatismus gibt es aber nicht. Das gleiche gilt, wenn die USA über 2026 hinaus weiterhin Zölle in Höhe von 50 Prozent auf Produkte erheben, die Stahl und Aluminium enthalten.
Nach Billigung durch das EP muss nun auch der Rat die vereinbarten Texte förmlich annehmen. Die neuen Vorschriften treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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