Die KOM hat einen Durchführungsrechtsakt mit den überarbeiteten Referenzwerten des Emissionshandelssystems für den Zeitraum 2026–2030 veröffentlicht, der damit in Kraft tritt. Anhand dieser Werte lässt sich die Anzahl der kostenlosen Emissionszertifikate berechnen, die der Industrie im Rahmen des ETS zugeteilt werden. Die Veröffentlichung folgt auf die Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Ausschuss für Klimawandel am 15. Juni 2026, der eine befürwortende Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung dieser Referenzwerte abgegeben hat. 17 Mitgliedstaaten stimmten für den Text, fünf waren dagegen und fünf enthielten sich der Stimme.
Für die Mitgliedstaaten ist dies eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate für das Jahr 2026 und die folgenden vier Jahre. Im Vergleich zu dem am 11. Mai 2026 veröffentlichten Entwurf des Durchführungsrechtsakts, zu dem in einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abgegeben werden konnten, ergeben sich nur wenige Änderungen. Die wichtigste betrifft die geplante Verabschiedung eines separaten Rechtsakts über alternative Referenzwerte („Fallback-Referenzwerte“), der am 15. Juli 2026 im Zusammenhang mit der geplanten Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) vorgelegt werden soll. Die Fall-Back-Benchmarks stehen unter den insgesamt 54 Schwellenwerten besonders in der Kritik. Sie beziehen sich auf Prozesswärme und Brennstoffe und werden herangezogen, wenn keiner der 52 Produkt-Benchmarks greift. So hatte etwa Deutschland gefordert, dass der Prozesswärme-Benchmark angepasst wird, weil er innerhalb der EU durch Anlagen bestimmt wird, die Biomasse mit niedrigen Emissionswerten nutzen. Das ist in Deutschland wegen der fehlenden Biomasse nicht möglich.
Die Fallback-Benchmarks sinken nach der Durchführungsverordnung der KOM nun zunächst stark. Sie verringern sie sich zwischen 2026 und 2030 im Vergleich zum Zeitraum 2013 bis 2020 um die Hälfte, im Vergleich zum Zeitraum 2021 bis 2025 um etwa ein Drittel. Daher müssen die betroffenen Unternehmen mit höheren Kosten für Emissionszertifikate rechnen. Besonders die chemische Industrie hat Kritik an den Referenzwerten artikuliert.
Für den 15. Juli 2026 plant die KOM eine generelle Überarbeitung des Emissionshandelssystems. Im Zuge dieser ETS-Reform sollen die kostenlosen Zuteilungen an die Industrie über das Jahr 2034 hinaus verlängert werden. Darüber hinaus erwägt die KOM, den Geltungszeitraum der neuen Referenzwerte rückwirkend zum 1. Januar 2026 festzulegen, was umstritten ist.
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