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Neue Grenzwerte für Tätowierfarben treten in Kraft

Seit dem 4. Januar 2022 gelten neue Vorschriften bei den Farben für Tattoos und Permanent-Make-Up: Der Einsatz von bestimmten krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen in den Gemischen für die hierbei eingesetzten Farben sowie von bestimmten Chemikalien in Kosmetika ist nunmehr EU-weit verboten. Von der Regelung betroffen sind zudem hautsensibilisierende Stoffe, haut- und augenreizende Stoffe, Metallverunreinigungen, aromatische Amine sowie einige Pigmente.
File source: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:London_Tattoo_Convention_2013%E2%80%93011.jpg

Die neuen Grenzwerte waren Ende 2020 beschlossen worden.

In sieben EU-Ländern, darunter Deutschland, ist die Verwendung dieser Chemikalien als Kosmetika und in Tätowierfarben bereits verboten. Seit dem 4. Januar 2022 gilt dies nun für alle EU-Staaten. Für die jetzt verbotenen Stoffe gibt es sichere Alternativen. Bei den grünen und blauen Pigmenten wird den Herstellern noch mehr Zeit bei der Umstellung eingeräumt: Sie werden erst ab dem 4. Januar 2023 verboten sein. (MK)

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/neue-grenzwerte-fur-gefahrliche-chemikalien-tatowier-tinten-und-permanent-make-gelten-ab-heute-eu-2022-01-04_de

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