| EuGH-Urteil

Urheberrecht

Der Gerichtshof der EU hat am 7. August 2018 sein Urteil in einem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie (2001/29/EG) gefällt. Er entschied, dass erneut die Zustimmung des Urhebers eines Fotos eingeholt werden muss, wenn ein Foto, das mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf einer anderen Website genutzt werden soll, da durch ein solches Einstellen das Foto einem neuen Publikum zugänglich gemacht wird. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Urheberrechtsinhaber die Möglichkeiten der Internetnutzer zur Nutzung des Fotos eingeschränkt hat. Zu unterscheiden sei allerdings der Fall, dass ein Hyperlink auf eine Website gesetzt werde und daraufhin eine Fotografie zu sehen sei. Das Setzen von Hyperlinks sei für das gute Funktionieren des Internets gerade unabdingbar. (AF/CS)

 <link https:>curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-08/cp180123de.pdf

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