Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, hatten eine solche Ausnahmeregelung gefordert. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sieht vor, dass Landwirtinnen und Landwirte vier Prozent ihrer Nutzflächen brachliegen lassen müssen. Dadurch sollen Flächen für wildlebende Arten geschaffen werden. Die KOM hatte die Regelung infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgesetzt, ursprünglich um die Lebensmittelversorgung abzusichern. Die Ausnahme soll nun verlängert werden. Gleichzeitig werden weniger strikte Vorgaben als Voraussetzung für den Erhalt von GAP-Direktzahlungen eingeführt. Danach sollen auf sieben Prozent der Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen, wie Linsen und Erbsen, oder Zwischenfrüchte verpflichtend angebaut werden. Auch der Einsatz von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit mit sich, unter anderem für die biologische Vielfalt des Bodens und für die Begrenzung der Nährstoffauswaschung. Die Kulturen sollen ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden, um die Umweltziele der GAP zu wahren.
Die KOM hat den Vorschlag den Mitgliedstaaten übermittelt, die darüber abstimmen werden. Es ist die erste konkrete politische Antwort, um den Einkommensproblemen der Landwirte Rechnung zu tragen. Er folgt auch den von mehreren Mitgliedstaaten auf den Tagungen des Agrarrates formulierten Forderungen. Nach der Abstimmung der Mitgliedstaaten wird die Kommission mit der förmlichen Annahme fortfahren. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Mitgliedstaaten, die die Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden möchten, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen mitteilen. (UV)