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Digital Services Package: EU definiert erstes umfassendes Regelwerk für Online-Plattformen

Am 5. Juli 2022 hat das Europäische Parlament (EP) bei seiner abschließenden Abstimmung über den neuen Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) beide Gesetzestexte angenommen. Die damit verbundenen EU-weiten Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf die Rechenschaftspflicht von Online-Unternehmen in einem offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Markt.
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Nachdem sich EP und Rat am 24. März und 23. April auf die Gesetzestexte, die klare Normen für Geschäftstätigkeit und Dienstleistungen von Technologieunternehmen definieren, verständigt hatten, hat das EP nun das Gesetz über digitale Dienste mit 539 Ja-Stimmen (zu 54 Nein-Stimmen bei 30 Enthaltungen) und das Gesetz über digitale Märkte mit 588 Ja-Stimmen (zu 11 Nein-Stimmen bei 31 Enthaltungen) angenommen.

Die im DSA formulierten Regelungen betreffen vor allem die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte und die Rückverfolgbarkeit und Kontrollen von Händlern auf Online-Marktplätzen. Die Maßnahmen nehmen zudem Bezug auf das Transparenzprinzip und die Rechenschaftspflicht der entsprechenden Plattformen – wie etwa soziale Medien – sowie auf das Verbot irreführender Praktiken, die zur Manipulation der durch Nutzerinnen und Nutzer getroffenen Entscheidungen führen, sowie bestimmter Arten gezielter Werbung. Der DMA wiederum legt Verpflichtungen für große Online-Plattformen dar, die als sogenannte Gatekeeper auf dem digitalen Markt fungieren. Die als Gatekeeper eingestuften Plattformen müssen fortan garantieren, dass ihre Dienste mit denen Dritter kompatibel sind. Außerdem sollen geschäftliche Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf ihre Daten auf der Plattform des Gatekeepers erhalten, Werbung für ihre eigenen Angebote platzieren und Verträge mit ihren Kundinnen und Kunden außerhalb der Plattform des Gatekeepers abschließen können.

Bei der Umsetzung der Gesetze soll laut EP stets der Grundsatz gelten, dass alles, was außerhalb des Internets verboten ist, auch gleichermaßen im Internet verboten sein müsse. Die Europäische Kommission kann in diesem Sinn Marktuntersuchungen anstellen, um sicher zu stellen, dass die neuen Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden. Sobald der Rat die beiden Gesetze im Juli (DMA) und September (DSA) 2022 offiziell annimmt, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach der Publikation in Kraft.

Hier finden Sie den angenommenen Gesetzestext über digitale Dienste und den Gesetzestext über digitale Märkte. (JGa)

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