Erstmals seit drei Jahrzehnten hat die EU am 22. März 2021 beim Treffen der Außenminister Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverstößen verhängt. Grund ist das Vorgehen der chinesischen Regierung gegen die muslimische Minderheit der Uiguren.
Konkret hat der Rat beschlossen, vier Partei- und Regionalvertreter sowie eine Organisation aus der Provinz Xinjiang auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen sind in Xinjiang mindestens eine Million Uiguren und andere Muslime in hunderten Haftlagern eingesperrt. Dort werden sie den Angaben zufolge zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt. Peking weist die Vorwürfe zurück und spricht von Ausbildungs- und Arbeitsprogrammen, die Extremismus in der Region bekämpfen sollen.
Die EU setzt für die Sanktionen einen im Dezember 2020 verabschiedeten Rechtsrahmen ein, mit dessen Hilfe die EU Menschenrechtsverletzungen weltweit besser ahnden kann. Betroffen von dem Beschluss sind seitdem rund ein Dutzend Personen und mehrere Organisationen aus sechs Ländern. Neben China geht es auch um Menschenrechtsverletzungen in Eritrea, Libyen, Nordkorea, Russland und im Südsudan. Durch die Sanktionen werden Einreiseverbote gegen Verantwortliche von Menschenrechtsverletzungen verhängt und ihre möglichen Vermögen in der EU eingefroren. Bei Organisationen oder Unternehmen werden gleichfalls Guthaben blockiert und Geschäfte mit ihnen untersagt.
Erstmals hatte die EU ihre neuen Menschenrechtssanktionen Anfang März 2021 im Fall des inhaftierten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny eingesetzt. Dabei wurden vier leitende Vertreter des russischen Justiz- und Strafverfolgungssystems auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. (UV)