Bereits im Dezember 2020 entschied das Gericht, dass Ungarn den Zugang zu Asylverfahren für international Schutzsuchende einschränkt. Asylbewerberinnen und Asylbewerber seien rechtswidrig in Transitzonen festgehalten worden. Die EU-Kommission (KOM) leitete damals rechtliche Schritte ein, da Ungarn dieses Urteil ignorierte.
Ungarn nimmt seit geraumer Zeit eine strikte Haltung in der Migrationsfrage ein, wodurch die Spannungen mit Brüssel immer wieder verschärft werden. Zuletzt stimmte das Land gegen jedes einzelne Dossier des Neuen Pakts für Migration und Asyl. (MF)
Hier geht es zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-06/cp240099de.pdf