| Asyl

EuGH verurteilt Ungarn wegen Verletzung des EU-Asylrechts

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 200 Mio. EUR wegen der langjährigen nationalen Beschränkungen des Asylrechts verurteilt. Zusätzlich muss Ungarn für jeden Tag der Verzögerung 1 Mio. Euro zahlen. Das Geld wird automatisch von Ungarns zugewiesenem Anteil am EU-Haushalt abgezogen.
©Pixabay

Bereits im Dezember 2020 entschied das Gericht, dass Ungarn den Zugang zu Asylverfahren für international Schutzsuchende einschränkt. Asylbewerberinnen und Asylbewerber seien rechtswidrig in Transitzonen festgehalten worden. Die EU-Kommission (KOM) leitete damals rechtliche Schritte ein, da Ungarn dieses Urteil ignorierte.

Ungarn nimmt seit geraumer Zeit eine strikte Haltung in der Migrationsfrage ein, wodurch die Spannungen mit Brüssel immer wieder verschärft werden. Zuletzt stimmte das Land gegen jedes einzelne Dossier des Neuen Pakts für Migration und Asyl. (MF)

Hier geht es zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-06/cp240099de.pdf

Teilen

Zurück