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Europäisches Parlament billigt Gesetz zur Energieeffizienz von Gebäude

Am 12. März 2024 nahm das Europäische Parlament (EP) die Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz an. Die neue Richtlinie soll dazu beitragen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken.
©EuropeanParliament

Die Richtlinie sieht vor, dass Neubauten ab 2030 emissionsfrei sein sollen. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden, gilt dies schon ab 2028. Des Weiteren sollen 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit den schlechtesten Werten in der Energieeffizienz bis 2033 saniert werden, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten bis 2035 den Energieverbrauch von Wohngebäuden um 20 bis 22 Prozent senken. Insgesamt soll bis 2050 der gesamte Gebäudebereich klimaneutral werden. Außerdem soll der Informationsaustausch über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden.

Bei der Wärmeversorgung sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ergreifen. So soll es bis 2040 keine Heizkessel mehr geben, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Bereits ab 2025 dürfen diese nicht mehr subventioniert werden. Allerdings sind Subventionen für hybride Heizanlagen weiterhin möglich, sodass zum Beispiel Wärmepumpen Heizkessel ergänzen können.

Der Rat muss die Richtlinie nun noch formell annehmen.

Die Pressemitteilung des EP finden sie hier. (MH/MF)

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