Die goldenen Pässe regeln den Erhalt einer EU-Staatsbürgerschaft für Drittstaatsangehörige, sofern diese als Gegenleistung finanzielle Investitionen in einer bestimmten Höhe in den jeweiligen Mitgliedstaaten tätigen. Die goldenen Visa regeln EU-Aufenthaltsbestimmungen für besagte Investoren und Investorinnen.
Die physische Anwesenheit in der EU sei für den Erhalt eines Passes oder eines Visums kaum von Bedeutung. Das „Schnellverfahren“ zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis oder gar einer Staatsbürgerschaft werde daher stark kritisiert. Es gewähre sofortige Freizügigkeit im Schengen-Raum und umfasse außerdem Rechte wie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen und den Zugang zum europäischen Binnenmarkt.
Dieses Verfahren stünde somit außer Verhältnis zu den Hürden, die bei Ersuchen von internationalem Schutz, legaler Integration oder Einbürgerung bestehen. Die Vergabe berge zudem Risiken für alle EU-Mitgliedstaaten wie beispielsweise Korruption, Geldwäsche, Sicherheitsbedrohungen, Steuervermeidung, Druck auf den Immobiliensektor und eine Aushöhlung der Integrität des Binnenmarktes. Oftmals unterbleibe eine angemessene Identitätskontrolle der Investoren.
Goldene Pässe konnten Investoren bisher in Malta, Bulgarien und Zypern erwerben. In Bulgarien wurde bereits ein Gesetz zur Beendigung der Regelung vorgelegt und auch Malta hat den Erwerb goldener Pässe für russische und belarussische Staatsangehörige seit dem 2. März 2022 ausgesetzt. Zypern bearbeitet ausschließlich Anträge, die vor November 2020 gestellt wurden. Neue Dringlichkeit erhielt die Problematik nach der russischen Invasion in der Ukraine. Viele russische Oligarchen besitzen goldene Pässe und Visa.
Bereits am 1. März 2022 forderten die Abgeordneten des EP in einer Entschließung den Widerruf dieser Begünstigungen. Investoren, die mit von der EU sanktionierten Personen und Unternehmen in Verbindung stehen, soll der Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsstatus aberkannt werden. Die maltesische Präsidentin des EP, Roberta Metsola, erklärte, man wolle vermeiden, dass russisches Bargeld zum nächsten russischen Gas werde.
Gegen Zypern und Malta leitete die Kommission 2020 Vertragsverletzungsverfahren wegen der Vergabe goldener Pässe ein. Insgesamt bestehen in zwölf Mitgliedstaaten Regelungen zu goldenen Visa. Dabei divergiert die Mindestanlagesumme zwischen 60.000 und 1.250.000 Euro. Schätzungen zufolge genießen mehr als 130.000 Personen die Vorteile dieser Regelungen. Die Investitionssummen in die EU beliefen sich in den Jahren 2011 bis 2019 schätzungsweise auf 21,4 Milliarden Euro.
Die Kommission muss nun einen Gesetzesvorschlag vorlegen oder ihre Entscheidung, das nicht tun zu wollen, schriftlich begründen. (KH)