Im Rahmen der HOT-Richtlinie soll ein hauptsitzbasiertes Steuersystem für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmer (KMU) eingeführt werden. Damit soll die Besteuerung der Unternehmen vereinfacht werden, indem die Gewinne der Unternehmen vollständig in dem Mitgliedstaat und nach dessen steuerlichen Vorschriften besteuert würden, in dem sie ihren Hauptsitz haben, und nicht in allen Mitgliedstaaten, in die sie ihre Produkte und Dienstleistungen über Betriebsstätten und Tochtergesellschaften exportieren. Für die Umverteilung der Besteuerungseinkünfte, auf welche die anderen Mitgliedstaaten Anspruch hätten, wäre eine einzige Steuerverwaltung zuständig. Zentralisierte Verfahren zur Abgabe von Steuererklärungen, das Ausstellen von Steuerbescheiden und die Steuererhebung sollen ebenfalls entwickelt werden.
Das Parlament möchte weiter, dass der Mitgliedstaat, in dem das KMU seinen Hauptsitz hat, ihm bei der Erstellung der Steuererklärung helfen sollte, insbesondere bei der Zurechnung des steuerpflichtigen Ergebnisses zu jeder Betriebsstätte und Tochtergesellschaft in anderen Mitgliedstaaten. Anders als ursprünglich gefordert, soll die Richtlinie nicht erst 2026, sondern bereits zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Die Entschließung finden Sie hier.
Bezüglich der Verrechnungspreisrichtlinie sprach sich das Parlament dafür aus, dass künftige Änderungen der Richtlinie im Wege von delegierten Rechtsakten erfolgen sollen, um insbesondere das Risiko der doppelten Nichtbesteuerung zu begrenzen. Unter Verrechnungspreisen versteht man die Preisgestaltung von einzelnen Transaktionen zwischen verschiedenen Unternehmen desselben Konzerns, die in verschiedenen Ländern tätig sind. Ferner soll die Kommission ermächtigt werden, neue Durchführungsbestimmungen zu diesem Thema vorzuschlagen, und nicht der Rat. Die angenommenen Änderungen zielen darauf ab, den Zeitrahmen für das Inkrafttreten der Richtlinie von 2026 auf das Jahr 2025 zu verkürzen, das Gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum wiedereinzurichten und sich so weit wie möglich an die neuesten OECD-Verrechnungspreisleitlinien anzupassen.
Die Entschließungen werden nun dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Danach ist es an den Mitgliedstaaten, den endgültigen Rechtsakt zu verabschieden. Den angenommenen Text finden Sie hier. (YA)