| Umweltpolitik

Europäisches Parlament stimmt drei Gesetzen zum Klimaschutz zu

Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode hat das Europäische Parlament (EP) am 10. April 2024 drei weitere Gesetze zur Verbesserung des Klimaschutzes verabschiedet, nämlich die Verordnung zur Senkung von Methanemissionen im Energiesektor, den neuen EU-Rahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen und die neuen Vorschriften zur Senkung der CO2-Emissionen von Lkw und Bussen. Bei allen drei Gesetzen hatten sich die Mitgliedstaaten und das EP vorher auf einheitliche Standpunkt verständigt, die jetzt vom Plenum gebilligt wurden.
© Europäisches Parlament/EuropeanUnion

Nach der Methan-Verordnung soll die Öl-, Gas- und Kohleindustrie in Europa künftig weniger klimaschädliches Methan ausstoßen. Künftig müssen nach dem jetzt beschlossenen Text etwa Betreiber von Bohrinseln und Bergwerken ihre Emissionen melden und Lecks innerhalb weniger Tage reparieren. Das Abfackeln und Ablassen von Methangas in die Atmosphäre ist künftig verboten. Mehr als 80 Prozent ihres Bedarfs aus Öl und Gas deckt die EU aus Importen. Energieunternehmen sollen deshalb künftig verpflichtet werden, Angaben zum Methanausstoß in den Förderländern zu machen. Auf Grundlage der Daten will die Europäische Kommission (KOM) bis 2030 Grenzwerte für den Methanausstoß von Energieimporten festlegen. Der Energiesektor ist für knapp ein Fünftel des Methanausstoßes in der EU verantwortlich. Mehr als die Hälfte der Emissionen stammt jedoch aus der Landwirtschaft, gut ein Viertel aus Müllverbrennungsanlagen. Für diese Sektoren gelten bislang keine strengeren Auflagen. Methan ist neben Kohlendioxid das wichtigste Treibhausgas und trägt maßgeblich zum Klimawandel bei. Im kommenden Jahr soll die KOM ein verbindliches Ziel für die Senkung der Methanemissionen vorschlagen.

Das zweite beschlossene Gesetz regelt EU-weit die Zertifizierung von CO2‑Entnahmen. Damit will die EU hochwertige CO2-Entnahmen fördern und gleichzeitig deren Quantifizierung und Überwachung verbessern. Die neuen Vorschriften decken verschieden Arten des CO2-Abbaus auf wie etwa die dauerhafte CO2-Speicherung durch industrielle Technologien und die CO2-Speicherung in langlebigen Produkten. Darüber hinaus soll die Landwirtschaft Anreize für den CO2‑Abbau erhalten. Die KOM plant zudem eine weitere Gesetzesinitiative, um die Speicherung von Kohlendioxid (CCS) aus Industrieanlagen voranzubringen. Im Kampf gegen die Klimakrise sieht die KOM die CCS-Technologie als wichtige Komponente zur Reduzierung von CO2-Emissionen in der Schwerindustrie. Demnach soll die EU bis 2050 nur noch so viel CO2 ausstoßen, wie auf natürlichem Weg oder mittels CCS eingespeichert werden kann. Die KOM stellte im Februar 2024 ein Paket in Aussicht, das einen Markt für die Speicherung und Nutzung von CO2 aus der Industrie schaffen soll. Konkrete Vorschläge soll die neue KOM nach den Europawahlen im Juni 2024 vorstellen.

Die Verordnung, die sich mit den Emissionen von neuen Lastkraftwagen, Bussen und Anhängern befasst, wurde von den Abgeordneten mit 341 Ja-Stimmen, 268 Nein‑Stimmen und 14 Enthaltungen gebilligt. Danach müssen die CO2-Emissionen von großen Lkw und Bussen im Zeitraum 2030-2034 um 45 Prozent, 2035-2039 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent reduziert werden. Bis 2030 müssen neue Stadtbusse ihre Emissionen um 90 Prozent senken und bis 2035 zu emissionsfreien Fahrzeugen werden. Das Gesetz sieht auch vor, dass die KOM bis 2027 eine detaillierte Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen der neuen Vorschriften durchführt. Bei dieser Überprüfung muss unter anderem untersucht werden, ob die Vorschriften auf kleine Lastkraftwagen angewandt werden sollen, welche Rolle eine Methode für die Zulassung von Schwerlastkraftwagen spielt, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, und welche Rolle ein Kohlenstoffkorrekturfaktor für den Übergang zu emissionsfreien Schwerlastkraftwagen spielen könnte. (UV)

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