Die Konvention verpflichtet die Vertragsparteien dazu, über den ganzen Lebenszyklus von KI-Systemen hinweg dafür zu sorgen, dass diese vereinbar mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind. Dazu ergreifen die Vertragsparteien angemessene gesetzgeberische und administrative Maßnahmen, über deren Umsetzung und Einhaltung regelmäßig berichterstattet werden soll. Das Übereinkommen ist Teil der umfassenden KI-Initiativen der EU und steht in vollem Einklang mit dem am 1. August 2024 in Kraft getretenen EU-Gesetz über künstliche Intelligenz (AI Act).
An der Ausarbeitung beteiligten sich die 46 Mitgliedstaaten des Europarats, die Europäische Union und elf Nichtmitgliedstaaten (Argentinien, Australien, Costa Rica, der Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Peru, die Vereinigten Staaten von Amerika und Uruguay) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Privatwirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft in beobachtender Funktion.
Die KI-Rahmenkonvention soll drei Monate, nachdem mindestens fünf Vertragsparteien, darunter mindestens drei Mitglieder des Europarats, die Konvention ratifiziert haben, in Kraft treten. Die KOM wird nach der Unterzeichnung einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Übereinkommens ausarbeiten. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)