Der EU-Klimabeirat ist ein Gremium aus 15 unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, das 2021 durch das Europäische Klimagesetz eingerichtet wurde und die EU in Bezug auf den Klimawandel berät. In seinem aktuellen Bericht „Towards EU climate neutrality: progress, policy gaps and opportunities“ wird ersichtlich, dass die Emissionen des Sektors im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seit 2005 nahezu unverändert sind, zwei Drittel davon stammen aus der Viehzucht. Das Ziel der EU ist allerdings, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent des Standes von 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Das Agrarsubventionsprogramm beinhalte insgesamt zu viele Ausnahmen, überwiegend freiwillige Maßnahmen und begünstige flächenmäßig größere landwirtschaftliche Betriebe. Laut EU-Klimabeirat sei die GAP auch deshalb nicht ausreichend, um Emissionen zu verringern.
Aus diesem Grund fordert der EU-Klimabeirat, bis spätestens 2031 ein CO2-Bepreisungssystem einzuführen. Das System solle nach dem Verursacherprinzip ausgerichtet werden, um Anreize für Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen, und sich am Emissionshandelssystem der Energie- und Fertigungsindustrie orientieren. Hierfür befasst sich die Europäische Kommission bereits mit der Einführung eines Preises für landwirtschaftliche Emissionen. Des Weiteren wird über Kriterien für die Einführung zertifizierter und zuverlässiger „CO2-Landwirtschaft“-Systeme verhandelt, mit denen Landwirtinnen und Landwirte für CO2-Abbau in Feldern und Wäldern entlohnt werden sollen.
Damit aber ein echter Markt für landwirtschaftliche Emissionen entstehen kann, müsste die Nutzung von Emissionszertifikaten verpflichtend eingeführt werden. Problematisch hierbei ist allerdings, festzulegen, wer die Kosten für die Verschmutzung trägt – also, ob alle Arten landwirtschaftlicher Betriebe bezahlen müssen oder etwa nur Hersteller bestimmter Produkte. Die große Heterogenität bei dem Ausmaß der Emissionen der Landwirtschaftsbetriebe macht es ebenfalls schwierig, eine geeignete Regelung zu finden. Dadurch besteht nämlich die Gefahr einer „CO2-Verlagerung“: die CO2-Bepreisung nach Verursachersystem verringert die innereuropäische Produktion, wodurch mehr Waren aus Ländern importiert würden, in denen es mehr CO2-Emissionen gibt. (NP/MF)