Auf Grundlage dieser Einschätzung hat die KOM die chinesischen Behörden kontaktiert, um zu sondieren, wie die Probleme innerhalb der Welthandelsorganisation einvernehmlich gelöst werden können. Zur besseren Beurteilung wurde die Höhe der möglicherweise festzulegenden Ausgleichszölle im Voraus offengelegt. Sollten die Gespräche mit China keine Lösung bringen, werden diese ab dem 4. Juli 2024 eingeführt. Dabei wurden die in der Untersuchung berücksichtigten chinesischen Hersteller mit folgenden Zöllen belegt: BYD 17,4 Prozent, Geely 20 Prozent und SAIC 38,1 Prozent. Für alle anderen kooperierenden Hersteller wurde ein durchschnittlicher Zollsatz in Höhe von 21 Prozent festgelegt und für alle anderen, die bei der Untersuchung nicht mitarbeiteten, ein Residualzoll von 38,1 Prozent erhoben.
Die KOM hatte am 4. Oktober 2023 eine Antisubventions-Untersuchung zu chinesischen Elektrofahrzeugen begonnen. Diese muss nach internationalen Vereinbarungen innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen werden. Vorläufige Ausgleichszölle können innerhalb von neun Monaten verhängt werden, endgültige Maßnahmen folgen innerhalb von vier Monaten. Vor der Einführung werden alle betroffenen Parteien, einschließlich der Mitgliedstaaten und der chinesischen Vertreter, informiert. Diese Informationen werden auf der Website der Kommission veröffentlicht. Betroffene Unternehmen können Stellung nehmen und Gegenbeweise einreichen. (EG/UV)
Sie finden die ausführliche Pressemitteilung unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_3231