Am 12. September 2023 stimmte das Parlament mehrheitlich dafür, dass erneuerbare Energiequellen bis 2030 42,5 Prozent des Energieverbrauchs in der EU ausmachen und die Mitgliedstaaten den Anteil auf 45 Prozent steigern sollen. Die Anpassung der Vorschriften ermöglicht zudem, dass Genehmigungen für neue Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen oder die Anpassung bestehender Anlagen beschleunigt werden. Innerhalb sogenannter Vorranggebiete für erneuerbare Energiequellen soll die Genehmigung unter anderem für Solaranlagen oder Windkraftwerke maximal zwölf Monate und außerhalb solcher Gebiete nicht länger als 24 Monate dauern.
Außerdem stimmte das EP für einen stärkeren Einsatz von Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs wie Wasserstoff und von fortgeschrittenem Biokraftstoff im Verkehrssektor, wodurch eine Verringerung der Treibhausgasemissionen in diesem Bereich um 14,5 Prozent erreicht werden soll.
Darüber hinaus soll bis 2030 in den Mitgliedstaaten mindestens fünf Prozent der neu installierten Kapazität für Energie aus erneuerbaren Quellen als innovative Technologie für Energie aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt werden. Zudem forderten die Abgeordneten einen verbindlichen Rahmen für länderübergreifende Energieprojekte. Das EP setzte sich außerdem für strengere Kriterien für die Nutzung von Biomasse ein, mit dem Ziel, dass die Entnahme von Biomasse weder die Bodenqualität noch die Artenvielfalt beeinträchtigt.
Nachdem die Vorschriften vom EP angenommen wurden, muss die Richtlinie nun förmlich vom Rat gebilligt werden. (VSt)