Nach der nun gefundenen Einigung beläuft sich der Haushalt 2025 auf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 199,4 Mrd. Euro und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 155,21 Mrd. Euro. Der Haushalt soll die politischen Prioritäten der EU stärken.
Unter Verpflichtungen versteht man rechtsverbindliche Zusagen über Ausgaben für Maßnahmen, die über mehrere Haushaltsjahre hinweg durchgeführt werden. Zahlungen decken die Ausgaben ab, die sich aus den in den EU‑Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr oder die vorangegangenen Haushaltsjahre eingesetzten Verpflichtungen ergeben.
Der Jahreshaushalt 2025 muss nun vom Rat der EU und vom EP noch förmlich angenommen werden. Der Rat wird ihn voraussichtlich am 25. November 2024 verabschieden. Die Abstimmung im Plenum des EP, die dann das Ende des Prozesses markiert, ist für den 27. November 2024 geplant. (YA)