| Haushalt der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament erzielen Einigung für den Haushalt 2025

Am 15. November 2024 erzielte der Vermittlungsausschuss zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament (EP) eine Einigung über den Haushalt für das kommende Jahr 2025. Im Vorfeld der Verhandlungen hatten mehrere Mitgliedstaaten weiterhin den vom Rat der EU angenommenen Standpunkt befürwortet, der lediglich Gesamtverpflichtungen in Höhe von 191,53 Mrd. Euro und Gesamtzahlungen in Höhe von 146,21 Mrd. Euro vorsah.
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Nach der nun gefundenen Einigung beläuft sich der Haushalt 2025 auf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 199,4 Mrd. Euro und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 155,21 Mrd. Euro. Der Haushalt soll die politischen Prioritäten der EU stärken.

Unter Verpflichtungen versteht man rechtsverbindliche Zusagen über Ausgaben für Maßnahmen, die über mehrere Haushaltsjahre hinweg durchgeführt werden. Zahlungen decken die Ausgaben ab, die sich aus den in den EU‑Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr oder die vorangegangenen Haushaltsjahre eingesetzten Verpflichtungen ergeben.

Der Jahreshaushalt 2025 muss nun vom Rat der EU und vom EP noch förmlich angenommen werden. Der Rat wird ihn voraussichtlich am 25. November 2024 verabschieden. Die Abstimmung im Plenum des EP, die dann das Ende des Prozesses markiert, ist für den 27. November 2024 geplant. (YA)

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