Der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (darunter versteht man den Zins, den Banken für Kredite bei der EZB zahlen müssen) beträgt weiterhin 4,50 Prozent. Der Zins für die Spitzenrefinanzierungsfazilität (darunter versteht man den Zins, den Banken für Übernachtausleihungen bezahlen müssen) bleibt bei 4,75 Prozent. Der Zins für die Einlagefazilität (darunter versteht man wiederum den Zins, den Banken für ihre eigenen Einlagen bei der EZB bekommen) beträgt weiterhin 4,00 Prozent.
Eine erste Zinssenkung der drei Leitzinssätze wird für Juni 2024 prognostiziert. Die vollständige Pressemitteilung der EZB können Sie hier einsehen. (YA)