Am 21. Januar 2021 haben sich die Mitgliedstaaten auf einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von COVID-19-Tests verständigt, die von zertifizierten Gesundheitseinrichtungen durchgeführt werden. Neben der Validierung und gegenseitigen Anerkennung von Antigen-Schnelltests und RT-PCR-Tests durch die Mitgliedstaaten gehören die gemeinsame Nutzung eines standardisierten Datensatzes mithilfe einer digitalen Plattform, die Entwicklung einer gemeinsamen Liste von COVID-19-Antigen-Schnelltests sowie die Festlegungen von Prioritäten beim Einsatz der Tests zu den Kernelementen der Ratsempfehlung.
Mit Hilfe der vereinbarten Maßnahmen soll gleichermaßen die Verbreitung des Virus eingedämmt und die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes gefördert werden, da damit der grenzüberschreitende Verkehr sowie die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung und Behandlung erkrankter Personen erleichtert wird.
Die Empfehlung nimmt auch die neu aufgetretenen Mutationen in den Blick: Die gemeinsame Liste geeigneter Antigen-Schnelltests auf COVID-19 soll ausreichend flexibel sein, „um die Aufnahme oder Streichung von Tests zu erlauben, deren Wirksamkeit von Mutationen des SARS-CoV2-Virus beeinflusst wird.“ (MK)