| EU-Recht

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission bemängelt aktuell in drei konkreten Fällen eine mangelnde Umsetzung von EU-Recht in Deutschland. Sie hat deshalb am 23. Mai 2024 so genannte Aufforderungsschreiben bezüglich der Umsetzung des Daten-Governance-Rechtsaktes, der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Richtlinie zum Schutz vor Krebsgefahren am Arbeitsplatz versandt und damit Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
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Im Zusammenhang mit dem Daten-Governance-Rechtsakt kritisiert die Europäische Kommission (KOM), dass Deutschland die für die Durchführung zuständige Behörde noch nicht benannt hat. Der Rechtsakt soll die sektor- und grenzübergreifende gemeinsame Datennutzung zwischen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, wobei einheitliche Regeln die notwendige Sicherheit garantieren sollen. Die zuständige Behörde in den Mitgliedstaaten soll die Neutralität von Anbietern von Datenvermittlungsdiensten garantieren, die ihrerseits als neutrale Intermediäre zwischen Unternehmen und natürlichen Personen mit Datennutzern fungieren. Datenvermittlungsdienste müssen strikt von anderen von diesen Anbietern erbrachten Dienstleistungen getrennt werden.

Bereits Anfang 2023 waren für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung neue Steuertransparenzvorschriften für Transaktionen auf digitalen Plattformen eingeführt worden, durch die steuerpflichtige Sachverhalte leichter ermittelt werden können. Nach der Erfassung der Daten über die von Unternehmen und natürlichen Personen erwirtschafteten Einkünfte durch die Plattformen müssen diese an die Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten übermittelt und anschließend in einem zweiten Schritt unter den 27 Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Deutschland ist dem bis Ende Februar 2024 verpflichtenden Austausch nicht nachgekommen.

Bei der europäischen Richtlinie zum Arbeitsschutz geht es darum, das Risiko, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern krebserregenden Chemikalien ausgesetzt sind, zu reduzieren. Grundlage war ein Vorschlag der KOM von September 2020, die EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene – also Stoffe, die die Entstehung von Krebs begünstigen können – zu überarbeiten. Deutschland hat die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Neben Deutschland sind auch elf weitere Mitgliedstaaten betroffen.

Deutschland hat in allen drei Fällen nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der KOM zu reagieren. Anderenfalls kann sie beschließen, den nächsten Schritt in einen Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, nämlich das Versenden einer mit Gründen versehene Stellungnahmen. (UV)

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