Europäischer Ausschuss der Regionen

Glasfassade des Ausschuss der Regionen mit Logo

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der Europäischen Union. Mit ihm haben die Gemeinden, Städte und Regionen Europas ein förmliches Mitspracherecht bei der EU-Gesetzgebung. So muss der AdR zwingend gehört werden, Rechtsvorschriften lokale und regionale Gebietskörperschaften betreffen, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Sozialpolitik, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Verkehr oder Energie und Klimawandel. Zu anderen Fragen kann der AdR angehört werden, außerdem darf er von sich aus Stellung nehmen. Die sechs Fachkommissionen des AdR erarbeiten Stellungnahmen, die den Mitgliedern dann auf den Plenartagungen zur Abstimmung und Verabschiedungen vorlegt werden. Die Positionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fließen ebenso in diese Stellungnahmen ein wie die Meinungen von Sachverständigen und weiteren Interessensträgern. 

Der AdR besteht aus 329 Mitgliedern sowie 329 stellvertretenden Mitgliedern aus allen EU-Staaten. Rheinland-Pfalz hat in der aktuellen Mandatsperiode 2025-2030 zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder. Deutschland entsendet insgesamt 24 Mitglieder: Jedes Bundesland hat mindestens ein Mitglied (und ein stellvertretendes Mitglied), die weiteren fünf Mandate, die den Bundesländer zustehen rotieren zwischen ihnen. Weitere der Mandate gehen an die drei kommunalen Spitzenverbände.

Derzeitige Präsidentin des AdR ist Kata Tüttő; sie wurde im Februar 2025 für die ersten Hälfte der neuen Mandatsperiode 2025 bis 2030 gewählt. 

Ansprechpartnerin in der Landesvertretung für den AdR: Martina Krebs