Die Europäischen Gerichte
Die Rechtsprechungsorgane
Die Europäischen Gerichte garantieren die Einhaltung des Rechts der Europäischen Union sowie insbesondere die der Verträge, die die Verfassung der Union bilden. Sie können von den Mitgliedstaaten und den Institutionen, aber auch von Unternehmen und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern angerufen werden.
Das Gericht der Union (EuG) bildet die erste Instanz, die vor allem von Privatpersonen angerufen wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bildet die zweite Instanz. Er ist zum einen Berufungsinstanz, zum anderen zuständig für institutionelle Fragen. Das sind etwa Klagen gegen Mitgliedstaaten wegen Vertragsverletzung oder gegen die europäischen Institutionen, um einen Rechtsakt für nichtig zu erklären. Beide Gerichte sitzen in Luxemburg.
Die Termine für Verhandlungen und Urteilsverkündungen sowie die öffentlich zugänglichen Schriftsätze finden Sie hier.