Das Europäische Parlament

Direkt gewähltes Legislativorgan

Europäisches Parlament in Brüssel im Sonnenlicht

Das Europäische Parlament (EP) ist die Stimme der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten von allen europäischen Wahlberechtigten über nationale Listen in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen Wahlen gewählt. Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritannien aus der EU am 31. Januar 2020 reduzierte sich die Anzahl der Sitze im EP von 751 auf 705 (unter ihnen der Präsident des Parlaments).

Sitz des EP ist Straßburg. Dort finden einmal im Monat die viertägigen Plenarsitzungen statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel; dort werden auch bis zu sechsmal im Jahr zweitägige Plenartagungen abgehalten. In Luxemburg hat das Generalsekretariat des EP seinen Sitz. Die Tagesordnungen zu den Plenartagungen finden Sie hier.

Das Europäische Parlament funktioniert ähnlich wie ein nationales Parlament. Die inhaltliche Arbeit findet in 20 ständigen Ausschüssen sowie Sonderausschüssen statt. Die Übersicht über die Ausschusssitzungen finden Sie hier.

Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten hat das EP jedoch keine alleinigen Legislativrechte. Es teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union. Das Initiativrecht liegt bei der Europäischen Kommission.

Auch die Haushaltsbefugnis teilen sich Parlament und Rat. Gemeinsam legen sie alle sieben Jahre den Mehrjährigen Finanzrahmen fest.

Schließlich wählt das EP unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahlen den Kommissionspräsidenten und bestätigt die Kommissionsmitglieder, die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden.