Die Europäische Kommission
Exekutive und Hüterin der Verträge
Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive der Europäischen Union. Sie besteht aus 27 Mitgliedern, den Kommissarinnen und Kommissaren. Jeder EU-Mitgliedstaat entsendet ein Kommissionsmitglied. Eines der Kommissionsmitglieder wird vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahlen dem Europäischen Parlament vorgeschlagen und dort mit den Stimmen der Mehrheit der Abgeordneten zum Präsidenten gewählt. Aktuelle Kommissionspräsidentin ist Ursula von der Leyen. Den übrigen Kommissarinnen und Kommissaren ist jeweils ein politisches Ressort zugeordnet (Mitglieder der Kommission).
Die Kommission wird alle fünf Jahre nach den Europawahlen neu besetzt. Die Amtszeit der aktuellen Kommission endet am 31. Oktober 2024.
Die Kommission ist allein zuständig für die Erarbeitung neuer europäischer Rechtsvorschriften (Initiativrecht). Sie kontrolliert die Einhaltung des Europarechts („Hüterin der Verträge“) und reicht bei Verstößen Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Zudem legt sie gemeinsam mit Rat und Parlament die Schwerpunkte der Vergabe von europäischen Mitteln fest und überwacht gemeinsam mit dem Europäischen Rechnungshof den korrekten Umgang mit den Mitteln.
Um Bürgerinnen und Bürgern, NGOs, Interessensverbänden, aber auch der öffentlichen Hand in den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Beteiligung an der europäischen politischen Gestaltung zu geben, ruft die Kommission dazu auf, in öffentlichen Konsultationen Stellung zu nehmen und damit Geltungsumfang, Prioritäten und Mehrwert neuer EU-Initiativen oder bestehende Politiken und Rechtsvorschriften zu bewerten. Sämtliche Konsultationen finden Sie hier.
Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen der Kommission finden Sie hier.