Nachdem alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die KOM eine nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister unter der Fallnummer SA.117659 veröffentlichen.
Am gleichen Tag hat die KOM vor dem Hintergrund der drohenden US-Importzölle auf Wein und Spirituosen auch eine staatliche Beihilfe Frankreichs im Wert von 5 Mrd. Euro für die Branche genehmigt. Konkret geht es um eine Rückversicherungsregelung für Exportkredite im Handel mit den USA. Die Regelung wird vom 8. Mai bis zum 8. Juli 2025 in Kraft sein. Sie soll es den französischen Exporteuren von Wein und Spirituosen ermöglichen, Lagerbestände in die USA auszuführen, bevor die angekündigten neuen Zölle in Kraft treten. Informationen zur Exportbeihilfe Frankreichs werden im Beihilferegister unter der Nummer SA.118757 veröffentlicht werden. (UV)