Die ausgetauschten Daten sollen insbesondere zur Prävention und Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus eingesetzt werden. Begründet wird dieses Abkommen mit gleichgelagerten Sicherheitsinteressen der EU und Neuseelands. Die EU verspricht sich davon Verbesserungen in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Verhütung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption, Drogenhandel, Cyberkriminalität, Geldwäsche, Terrorismus-finanzierung und illegaler Migration. Der Rat der EU hatte bereits im Vorfeld seine Zustimmung erteilt.
Neben diesem aktiven Tausch von Informationen enthält das Abkommen auch datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung sicherstellen sollen. So wird die Datenverarbeitung nur auf das Notwendige beschränkt und Betroffene enthalten ein einklagbares Recht auf Datenzugang und einen Anspruch auf die Berichtigung von Fehlinformationen. Über Datenverstöße müssen sich die Vertragspartner informieren. Ebenfalls soll eine unabhängige Kontrollinstanz zum Schutz personenbezogener Daten installiert werden. Die Berichterstatterin des EP, Annalisa Tardino (ID/ITA), betonte, dass Neuseeland über ein gut etabliertes Datenschutzrecht und eine unabhängige Datenschutzbehörde verfügt. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht zudem in dem Abkommen ein Modell für künftige Vereinbarungen über den Austausch personenbezogener Daten zu Strafverfolgungszwecken.
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (AR)