Entgegen des Vorschlages der KOM spricht sich das EP für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs und eine Verschärfung des Sanktionsregimes aus. So sollen die Schwellenwerte, nach denen sich der Anwendungsbereich der Richtlinie richtet, abgesenkt werden und die Unternehmen dazu verpflichtet werden, detaillierte Auskünfte zu erteilen. Ebenfalls spricht sich das EP in Abweichung zum Vorschlag der KOM für eine Verschärfung des Sanktionsregimes aus. So sollen höhere Strafzahlungen bei unvollständigen und falschen Erklärungen erfolgen.
Die Stellungnahme des EP wird nun an den Rat der EU weitergeleitet, der über die konkrete Ausgestaltung des Richtlinienvorschlags zu entscheiden hat. An die inhaltlichen Vorschläge des EP ist der Rat der EU bei seiner Entscheidung allerdings nicht gebunden.
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (AR)