Die vorgeschlagene Empfehlung des Rates für ein angemessenes Mindesteinkommen wurde als erster ermutigender Schritt in die richtige Richtung bewertet. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind entscheidend, wenn es darum geht, qualitativ hochwertige soziale Dienstleistungen bereitzustellen, aktiv Menschen zu erreichen, die Unterstützung benötigen und die spezifischen Bedürfnisse des Einzelnen zu ermitteln. Allerdings sollten Mindesteinkommensregelungen wirksame, gerechte und individuelle Elemente enthalten, die auf verschiedene Zielgruppen ausgerichtet sind und darauf abzielen, Hindernisse für eine auf Dauer angelegte Rückkehr ins Erwerbsleben zu beseitigen und sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt.
Allerdings seien ein höheres Mindesteinkommen, ein engerer Zeitplan für die Umsetzung der Empfehlung, einheitlichere Förderkriterien und genauere Formulierungen im Hinblick auf geplante Maßnahmen erforderlich, um die Wirkung des Vorschlags zu optimieren.
Die Stellungnahme zur europäischen Pflegestrategie betont, dass die demografische Entwicklung für die Europäische Union für sich spreche: Mit einer Prognose, dass die Zahl von potenziell pflegebedürftigen Menschen von 19,5 Millionen im Jahr 2016 auf 23,6 Millionen im Jahr 2030 in der EU steigen werden, und ca. acht Millionen Arbeitsplätze im Gesundheits- und Sozialwesen in den nächsten zehn Jahren benötigt werden, ist klar, dass die Europäische Union ihre Versorgungsstrategie anpassen müsse. Die Vorbereitung sollte mit koordinierten europäischen Maßnahmen zur höheren Anerkennung und Verbesserung der Situation und der Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften beginnen. (CD)