Intensiv wurden die Vorschläge der Europäischen Kommission (KOM) zur Vereinfachung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften vom Rat diskutiert. In Bezug auf Rückstandshöchstgehalte vertrat die französische Landwirtschaftsministerin Annie Genevard die entschiedene Haltung, dass die Senkung der Nachweisgrenze automatisch für Stoffe gelten sollte, die in der Europäischen Union aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt verboten sind. Italien verteidigte den Grundsatz der Nulltoleranz für Pestizidrückstände aus Drittländern. Spanien schlug vor, die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln aus dem Vereinfachungspaket zu streichen, da es diese für zu komplex hält, und forderte gleichzeitig eine Verschärfung der Vorschriften für Importe. Für Deutschland äußerte sich Alois Rainer besorgt über mögliche Handelshemmnisse, die das Paket mit sich bringen könnte. Für die KOM hob Gesundheitskommissar Oliver Várhely besonders den schnelleren Marktzugang für biologische und innovative Pflanzenschutzmittel sowie eine Angleichung der Einfuhrvorschriften hervor. Er forderte eine rasche Verabschiedung des Textes, idealerweise noch vor Ende des ersten Halbjahres 2026.
In einer Orientierungsdebatte hat sich der Agrarrat mit der von der KOM Ende 2025 vorgelegten aktualisierten Bioökonomie-Strategie beschäftigt. Ziel ist, Input zu den Beratungen im federführenden Rat Umwelt zu liefern. Für Deutschland betonte Landwirtschaftsminister Alois Rainer die Notwendigkeit, Überregulierung zu vermeiden, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Zugang zum Markt und zu Investitionen zu gewährleisten, wobei er die zentrale Rolle der Primärproduzenten hervorhob. Ungarn und mehrere mitteleuropäische Länder hoben die Bedeutung lokaler Biomasse hervor und forderten eine größere Marktsichtbarkeit und strukturierte Partnerschaften. Spanien verlangte spezielle Finanzmittel im Bereich Bioökonomie für die Landwirtschaft und Fischerei im künftigen Europäischen Wettbewerbsfonds. Frankreich hob die Bedeutung der Wertschöpfung für Primärerzeuger hervor und räumte der strategischen Rolle der Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Aquakultur Vorrang ein. Nach der Debatte hob die zyprische Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt Maria Panayiotou für die Ratspräsidentschaft mehrere Prioritäten im Rahmen der Strategie hervor: die Stärkung der Primärproduzenten, Marktzugang und Innovation, Vereinfachung der Vorschriften und Finanzierungsmöglichkeiten (Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds, Horizont Europa, Gemeinsame Agrarpolitik) sowie Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Der Umweltrat plant, voraussichtlich im März 2026 Schlussfolgerungen zu verabschieden.
Außerdem debattierte der Rat erstmals den Vorschlag der KOM vom Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion hinsichtlich der Vorschriften für Produktion, Kennzeichnung, Zertifizierung und den Handel mit Drittländern. Der Vorschlag berücksichtigt die Forderung des Sektors, den Rechtsrahmen für den ökologischen/biologischen Landbau nach den ersten Jahren der Umsetzung weiter zu vereinfachen. Ziel ist es, unnötigen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten zu vermeiden und so die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors weiter zu fördern und die Produktion zum Nutzen der Erzeuger, Händler und Verbraucher zu optimieren. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Herbaria aus dem Jahr 2025, das die Verwendung des EU-Logos für Bioprodukte auf importierten Waren streng begrenzt. Viele Ministerinnen und Minister bestanden darauf, dass das EU-Logo nur auf Produkten verwendet werden darf, die den europäischen Produktionsvorschriften vollständig entsprechen, um faire Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die EU-Erzeuger zu gewährleisten. In Bezug auf das System der Gleichwertigkeit mit Drittländern, das Ende 2026 ausläuft, sprach sich eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine vorübergehende Verlängerung bis Ende 2036 aus. Damit soll ein abrupter Stillstand des Handels, insbesondere mit importierten Bio-Rohstoffen, vermieden werden. Mehrere Delegationen, darunter Frankreich, Belgien, Luxemburg und Slowenien, warnten vor der Gefahr der Entstehung eines „zweigeteilten Bio-Systems“, indem importierte Produkte vom europäischen Logo profitieren, ohne die gleichen Anforderungen zu erfüllen. Für diese Länder hängt die Glaubwürdigkeit des EU-Bio-Labels von einer einheitlichen und strengen Anwendung der Vorschriften ab.
Ausführliche Informationen auf der Website des Rates der EU. (UV)
