Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat den Kommissionsvorschlag zur Bodengesundheit begrüßt, wenngleich die detaillierte Prüfung in einigen Ländern auch noch laufe. Einige forderten wie Deutschland, dass die bereits bestehenden nationalen Regelungen erhalten bleiben müssten. Es wurde außerdem auf noch offene Finanzierungsfragen bei der Umsetzung hingewiesen und betont, dass es nicht zu hoher Verwaltungslast kommen dürfe. Für Deutschland hat Agrarminister Cem Özdemir den Richtlinienvorschlag sowie die dazugehörige Folgenabschätzung begrüßt. Der gemeinsame Einsatz für gesunde und resiliente Böden müsse in der EU verstärkt werden. Er forderte, dass das bereits bestehende Bodenmonitoring möglichst erhalten blieben müsse. Außerdem betonte er, dass der Agrarrat eng in die Beratungen eingebunden werden müsse, auch wenn die Federführung für den Vorschlag beim Umweltrat liege. Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat klargestellt, dass auch die KOM das Ziel verfolge, Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten könnten die notwendigen Maßnahmen selbst auswählen und somit auf die nationalen Monitoringsysteme zurückgreifen. Sie seien aber auch in der Pflicht, diese zu überwachen.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine hat der Rat Bilanz über die aktuellen handelsbezogenen Agrarfragen gezogen. Er hat noch einmal seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine bekräftigt. Die KOM hat die Ministerinnen und Minister über das Auslaufen der Schutzmaßnahmen für ukrainische Agrarimporte am 15. September 2023 unterrichtet, die in den fünf an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten gegolten hatten. Sie hat das damit begründet, dass die Marktverzerrungen in diesen fünf Ländern, dank der Arbeit der Koordinierungsplattform mit der Ukraine und der Solidaritätskorridore, beseitigt worden seien. Außerdem habe die Ukraine zugesagt, Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Marktverzerrungen einzuführen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten begrüßte das Auslaufen der Schutzmaßnahmen. Polen, Ungarn, die Slowakei und Rumänien dagegen haben die Kommissionsentscheidung heftig kritisiert und auf die Notwendigkeit nationaler Maßnahmen zum Schutz der heimischen Landwirtschaft hingewiesen.
Die spanische Ratspräsidentschaft hat angekündigt, Ende September 2023 ein hochrangiges Forum zur Gestaltung der Zukunft ländlicher Gebiete (27. - 29. September in Sigüenza) zu organisieren und im November 2023 entsprechende Ratsschlussfolgerungen zu der von der KOM im Juni 2021 vorgelegten „Langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“ verabschieden zu wollen. Zur Vorbereitung hat der Rat die Herausforderungen erörtert, mit denen diese Gebiete derzeit konfrontiert sind. Dabei haben alle Mitgliedstaaten die Bedeutung der ländlichen Räume unterstrichen und das Bestreben der Präsidentschaft zur Verabschiedung von Schlussfolgerungen unterstützt. Lediglich die Niederlande und Schweden zeigten sich zurückhaltend und haben erklärt, dass es keiner neuen Instrumente mehr bedürfe, die Bestehenden müssten besser genutzt werden. Cem Özdemir hat in seiner Stellungnahme die Bedeutung ländlicher Räume unterstrichen und gefordert, dass deren Rolle für die nächste Förderperiode daher klar definiert werden müsse und sie bei allen Maßnahmen hinreichend berücksichtigt werden müssten, insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Agrar- und Kohäsionspolitik. Sie seien zentral zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele.
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