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Agrarrat berät Kommissions-Vorschlag zur Pflanzenschutz-Verordnung

Neben den Fischereithemen mit den Beschlüssen zu den Fangquoten in der Nord- und Ostsee, die traditionell zu Ende des Jahres beraten werden, hat der Agrarrat am 11. und 12. Dezember 2022 auch das weitere Vorgehen mit dem Kommissionsvorschlag für eine Pflanzenschutz-Verordnung und die Fortschreibung der europäischen Tierschutzvorschriften beraten. Zu diesen Themen wurden aber keine Beschlüsse gefasst.
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Während der Aussprache über den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), der darauf abzielt, bis 2023 ein Reduktionsziel für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von 50 Prozent umzusetzen, hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten eine neue Folgenabschätzung gefordert. Vor allem ost- und mitteleuropäischen Mitgliedstaaten haben auf die starke Inflation bei Nahrungsmitteln hingewiesen und darauf gedrängt, dies in der Folgenabschätzung zu berücksichtigen. Neben Polen gab auch Italien zu bedenken, dass bei einer weiteren Verschärfung der Vorgaben zum Pflanzenschutz Importprodukte aus Drittstaaten gegenüber den in der EU erzeugten Produkten konkurrenzfähiger würden. Für Deutschland hat Staatssekretärin Ophelia Nick davor gewarnt, dass sich die Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes verzögern könne, wenn erst die Ergebnisse einer erweiterten Folgenabschätzung abgewartet würden. Landwirte müssten schnell wissen, wie sie die Halbierung von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 erreichen sollen. Neben Deutschland sprachen sich auch Frankreich und Spanien gegen die Folgenabschätzung aus. Am 19. Dezember 2022 soll wahrscheinlich der Energierat über die ergänzende Folgeabschätzung entscheiden. Die Europäische Kommission (KOM) hätte dann sechs Monate Zeit, um die gewünschten Informationen zu liefen.

Im Rahmen einer Bewertung der geltenden Tierschutzvorschriften betonte der Rat die Notwendigkeit, die geltenden Rechtsvorschriften so bald wie möglich zu überarbeiten, um den Tierschutz zu fördern und einen harmonisierten Ansatz auf EU-Ebene zu verfolgen. Teilweise wurden aber auch Bedenken hinsichtlich der Ambitionen einer solchen Reform vorgetragen. Die einzelnen Mitgliedstaaten äußerten sich außerdem zu ihren wichtigsten Prioritäten bei der Überarbeitung der Rechtsvorschriften. Die skandinavischen Länder, aber auch Deutschland, die Niederlande, Belgien und Luxemburg waren bei der Überarbeitung dieser aus dem Jahr 2009 stammenden Rechtsvorschriften am ehrgeizigsten. Luxemburg forderte insbesondere ein EU-weites Verbot der Ausfuhr von lebenden Tieren in Drittländer und eine Acht-Stunden-Transport-Grenze für Schlachttiere. Mehrere Delegationen, so auch Deutschland, betonten die Notwendigkeit von Rechtsvorschriften zur Verhinderung des illegalen Handels mit Hunden und Katzen. Frankreich forderte außerdem ein EU-weites Verbot der Keulung männlicher Küken. Dänemark hat strengere Vorschriften für Zucht, Transport, Tötung und Kennzeichnung gefordert. Mehrere Länder haben Beihilfen oder Entschädigungen für Landwirte gefordert, die sich an die neuen Maßnahmen halten. Die für Gesundheit zuständige Kommissarin, Stella Kyriakides, sagte, dass die KOM bis Ende September 2023 einen Vorschlag vorlegen werde.

Außerdem hat sich der Agrarrat einen Überblick über die Marktlage in den Mitgliedstaaten verschafft, insbesondere im Hinblick auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine, der den Landwirtschaftssektor und die Weltmärkte unter erheblichen Druck gesetzt hat. In der Aussprache haben alle Mitgliedstaaten erneut auf die enormen Auswirkungen in allen Bereichen hingewiesen. Die Erzeuger seien mit einem erheblichen Anstieg der Energie- und Kraftstoffpreise sowie mit zahlreichen logistischen Herausforderungen konfrontiert. Betont wurde insbesondere die kritische Situation hinsichtlich der Erschwinglichkeit von Düngemitteln und die Auswirkungen, die dies auf die allgemeinen Ernteaussichten im nächsten Jahr haben könnte, da viele Landwirte wahrscheinlich ihren Düngemitteleinsatz reduzieren werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit diskutiert, die sogenannte Agrarreserve - also spezielle Finanzmittel im Agrarbudget zur Finanzierung außergewöhnlicher Stützungsmaßnahmen - für 2023 zu nutzen. (UV)

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