Auf der Grundlage eines Sachstandsberichts der schwedischen Ratspräsidentschaft hat der Rat einen Gedankenaustauch zum Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) für eine Pflanzenschutzverordnung durchgeführt. Dies geschah allerdings unter dem Vorbehalt, dass die KOM auf Bitten des Rates am 5. Juli 2023 eine zusätzliche Studie über die Auswirkungen der Reform auf Lebensmittelsicherheit vorlegen wird. In der Diskussion haben mehrere Mitgliedstaaten, darunter Dänemark, Frankreich und die Niederlande auf die Notwendigkeit von Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln hingewiesen. Die große Mehrheit hat ihre Ablehnung eines vollständigen Verbots von Pestiziden in sensiblen Gebieten bekräftigt. Polen und Italien habe den ursprünglichen Vorschlag der KOM scharf kritisiert, insbesondere im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit und die Agrarpreise. Deutschland hat sich gemeinsam mit Frankreich und Dänemark mit dem Verweis auf die Notwendigkeit des Schutzes der biologischen Vielfalt am positivsten zum Verordnungsvorschlag geäußert. Eine der wichtigsten Fragen, die von der Mehrheit der Mitgliedstaaten aufgeworfen wurde, betraf die im Vorschlag enthaltene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, rechtsverbindliche kulturspezifische Vorschriften für die Durchführung des integrierten Pflanzenschutzes zu erlassen. Begründet wurde das mit dem Hinweis, dass der integrierte Pflanzenschutz seinem Wesen nach Flexibilität erfordert. Die kommende spanische Ratspräsidentschaft hat zu Ende der Debatte angekündigt, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Agrarrates zu setzen, um die zusätzlichen Informationen der KOM beraten zu können
Lettland, unterstützt durch eine ganze Reihe anderer Mitgliedstaaten, hat auf der Tagung gefordert, die 2022 und 2023 gewährten Ausnahmeregelungen für Greening-Maßnahmen (Flächenstilllegung, Fruchtfolge) aufgrund der ungünstigen Witterungsbedingungen bis 2024 zu verlängern. Diese Forderung wurde von der deutschen Agrar-Staatssekretärin Silvia Bender nicht unterstützt. Sie vertrat die Auffassung, dass die Förderbedingungen nicht nach jedem Klimaereignis geändert werden sollten. Auch die KOM sprach sich gegen kurzfristige reaktive Maßnahmen aus. Diese brächten zwar eine unmittelbare wirtschaftliche Erleichterung, würden aber den Übergang zu einer widerstandsfähigeren Landwirtschaft verzögern. Sie erklärte sich bereit, Anträge auf gezielte und begrenzte Änderungen an den strategischen Plänen kurzfristig zu prüfen.
Auf Antrag Deutschlands hat sich der Rat mit einem Verbot der Pelztierzucht in der EU beschäftigt. Hintergrund der deutschen Initiative war, für das Thema zu sensibilisieren und in die laufenden Vorbereitungen der KOM für die Reform des europäischen Tierschutzrechtes, die für Oktober 2023 geplant ist, einzuspeisen. Obwohl die Idee von einer Vielzahl von Mitgliedstaaten unterstützt wurde, hat sich die Kommission zurückhaltend gezeigt, wahrscheinlich aus dem Grund, dass es keine ausreichende Untersuchung zu den sozioökonomischen Auswirkungen gibt.
Weitere Informationen zur Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei am 26./27. Juni 2023. (UV)