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Agrarrat berät Zukunft der GAP und über Pflanzenschutz

Während der Sitzung des Rates der EU für Landwirtschaft und Fischerei am 17. November 2025 hat sich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten erneut gegen die Aufnahme der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die neuen von der Europäischen Kommission (KOM) für 2028 vorgeschlagenen einheitlichen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne ausgesprochen. Auch die geplante Kappung und Degression der Flächenprämien wurde kritisiert. Die von Deutschland angeregte Verschiebung des jährlichen Monitorings von Pflanzenschutzmitteln nach der Betriebsmittelstatistik um ein Jahr ist von der KOM abgelehnt worden. Beschlüsse sind nicht gefasst worden.
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Die dänische Ratspräsidentschaft hatte geplant, die auf der Tagesordnung des Agrarrates stehende Debatte zur GAP nach 2027 auf die Ernährungssicherheit und die zielgerichtete Unterstützung des Sektors zu konzentrieren. Das gelang nur bedingt, weil die meisten Mitgliedstaaten erneut ihre grundlegende Kritik an der Integration der GAP in die neuen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) vortrugen. Eingangs verwies Agrarkommissar Christophe Hansen auf die Vorschläge der KOM, bestimmte Elemente der Vorschläge zur GAP nach 2027 zu ändern und damit auf die Bedenken der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments zu reagieren. Danach sollen agrarbezogene Definitionen und andere Regelungen in die GAP‑Verordnung verschoben, eine Zweckbindung für Mittel für den ländlichen Raum eingeführt und die Rolle der Regionen gestärkt werden. Die KOM hofft, dass dies nun eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen sei. 

Die Mehrheit der Mitgliedstaaten zeigte sich dennoch kritisch. Für Deutschland machte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer deutlich, dass er noch erheblichen Anpassungsbedarf bei den degressiven flächenbezogenen Einkommensstützungen sehe. In Bezug auf Degression und Kappung der Flächenprämien seien einheitliche Schwellenwerte für alle Mitgliedstaaten nicht sinnvoll. Es müsste die Möglichkeit eröffnet werden, auch in Zukunft den heterogenen Regionen und Betriebsstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen. Italien, unterstützt von Bulgarien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Portugal und der Slowakei kritisierte die NRPP grundsätzlich und bewertete die jüngsten Zugeständnisse der KOM als unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das neue Ziel für den ländlichen Raum (zehn Prozent der Mittel im Gesamtplan). Frankreich verwies auf das von 17 Mitgliedstaaten, aber nicht von Deutschland, verfasste Schreiben an die KOM, in dem diese eine eigenständige GAP und ein angemessenes Budget für die Zeit nach 2027 gefordert hatten. 

Agrarkommissar Christophe Hansen informierte den Rat über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Handelsbeziehungen der EU. Dabei verwies er auf das Inkrafttreten der Aktualisierungen der umfassenden Vereinbarung der EU mit der Ukraine und Moldawien. Die dort vorgesehenen Schutzbestimmungen ermöglichen es der KOM, bei Problemen rasch reagieren zu können. Zudem sei eine Angleichung der Produktionsstandards in den beiden Ländern an die Standards in der EU bis spätestens 2028 vorgesehen. Hier verwiesen mehrere Mitliedstaaten auf die Notwendigkeit der genauen Überwachung von Handelsströmen, die Einhaltung der Sicherheitsklauseln und die notwendige Anpassung an die EU-Produktionsstandards. Besonders kritisch äußerten sich die direkten Anrainer wegen des aus ihrer Sicht mangelnden Schutzes der EU-Erzeuger. Im Hinblick auf das Mercosur-Abkommen forderten einige Mitgliedstaaten, dass die Schutzklauseln möglichst vollständig sein sollten, während andere den Vorschlag als gute Grundlage ansahen.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer warb außerdem dafür, nach der beschlossenen Verschiebung der Einführung der elektronischen Aufzeichnungspflicht für die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf den 1. Januar 2027 auch das aktuell geplante Monitoring der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ab dem Jahr 2028 um ein Jahr zu verschieben. Dieses Anliegen wurde von der Hälfte der Mitgliedstaaten unterstützt. Für die KOM macht Agrarkommissar Hansen aber geltend, dass es dafür lange Übergangsfristen gäbe, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Meldungen müssten bis Dezember 2029 vorliegen und somit sei ausreichend Zeit vorgesehen. Überdies sei es ein erheblicher Aufwand, die Verordnung eigens zum Zwecke der Verschiebung neu zu verhandeln. Die KOM sicherte dennoch eine Prüfung zu. 

Darüber hinaus stellte der für Gesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz zuständige Kommissar Olivér Várhelyi seinen Jahresfortschrittsbericht zur Vereinfachung und Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens vor. In diesem Zusammenhang kündigte er für Dezember 2025 ein Omnibuspaket für den Lebens- und Futtermittelbereich an. Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittel- und Futtermittelindustrie zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen, ohne dabei aber Sicherheitsstandards zu verringern. Der inhaltliche Schwerpunkt läge dabei auf der Änderung von Regelungen im Bereich Pflanzenschutz, Rückständen und Bioziden. In Zukunft solle unnötiger Aufwand reduziert und gleichzeitig die ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben sichergestellt werden.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Agrarrates abrufbar. (UV)

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