Im Nachgang zur Oktobersitzung des Rates im Jahr 2024 konnte der Vorsitz verkünden, dass sich mittlerweile auch Rumänien als letzter Mitgliedstaat der Positionierung des Rates zum Thema „Eine auf die Landwirte ausgerichtete Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027“ angeschlossen habe. Die Schlussfolgerungen, in denen der Rat als die wichtigsten Ziele die Ernährungssicherheit, einen angemessenen Lebensstandard für die landwirtschaftliche Bevölkerung, konkrete Anreize für Landwirte und angemessene Preise für die Verbraucher definierte, wurden damit einstimmig gefasst. Im Rahmen der Diskussion stellte der neue Agrarkommissar Christophe Hansen seine Schwerpunkte vor: Perspektiven für die zukünftige Generation entwickeln, Sicherstellung von Wettbewerbsfähigkeit und faire Einkommen, Beibehaltung eines eigenständigen Haushaltspostens mit zwei Säulen und der Grünen Architektur sowie Vereinfachung. Auch viele Mitgliedstaaten sprachen sich für einen eigenständigen GAP-Haushalt mit einer angemessenen Mittelausstattung aus, wobei die Säulenstruktur der GAP beibehalten werden solle. Für Deutschland betonte Landwirtschafsminister Cem Özdemir, dass sich die gemeinsame Position des Rates allein auf die GAP beziehe und keine Vorfestlegungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen zum aktuellen Zeitpunkt bedeute. Trotz Rumäniens allgemeiner Zustimmung unterstrich sein Vertreter die Forderung des Landes nach einer vollständigen Anpassung der Direktzahlungen in der kommenden Förderperiode, was von vielen östlichen Mitgliedstaaten unterstütz wurde. Zypern und Griechenland betonten dagegen, dass eine faire nicht einer gleichen Mittelverteilung entspräche und von verschiedenen Faktoren abhänge.
Tenor der Aussprache im Rat zur Bioökonomie war der Verweis auf das große Potenzial des Sektors als neue Einkommensquelle für die Landwirtschaft und dessen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Deshalb müsse sie bei der zukünftigen Ausgestaltung der GAP berücksichtig werden. Die Ratspräsidentschaft verwies auf die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rats für Wettbewerbsfähigkeit, in denen die Europäische Kommission (KOM) zu einer Evaluierung aufgefordert wird, um Bedarf, Machbarkeit und potentielle Auswirkungen einer neuen Forschungs- und Innovationsinitiative zur Bioökonomie zu prüfen und darauf basierend eine Roadmap für die Umsetzung zu entwickeln. In der Diskussion wurde auf die Koordinierung der Förderung der Bioökonomie über die Instrumente der GAP hinaus hingewiesen, insbesondere auch im Bereich Forschung und Entwicklung, über die Europäischen Investitionsbank, private Investitionen, Steuervorteile und öffentliche Aufträge. Daneben wurden von den Mitgliedstaaten einheitliche Qualitätsstandards für biobasierte Produkte, deren Zertifizierung, die Produktkennzeichnung und schnellere Genehmigungsverfahren als wichtige zu berücksichtigende Aspekte angesprochen.
Zu dem von der KOM im Dezember 2023 veröffentlichten Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport legte die Präsidentschaft einen Fortschrittsbericht vor. Danach konzentrierten sich die Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe insbesondere auf Verpflichtungen während der Beförderung und am Bestimmungsort. Bezüglich der Ziele war sich der Rat einig: ein hohes Tierschutzniveau gewährleisten, aber auch administrative und finanzielle Belastungen für die Wirtschaftsbeteiligten und Handelsverzerrungen vermeiden. Die Debatte verlief insgesamt aber gemischt, wobei sich drei Argumentationslinien zeigten. Wie Deutschland legte eine Gruppe den Schwerpunkt auf die Steigerung des Tierwohls, die zweite wünschte sich ergänzend die Berücksichtigung der sozioökonomischen Gegebenheiten. Die restlichen Mitgliedstaaten, etwa Spanien, Italien und Rumänien, lehnten ein Verbot von Lebendtiertransporten ab. Die Diskussionen werden auf Fachebene fortgesetzt. In diesem Zusammenhang unterstützte Deutschland einen schwedischen Antrag, in dem die KOM aufgefordert wird, 2025 weitere Gesetzesvorschläge zum Tierschutz vorzulegen. Dazu zählen die Kennzeichnung von Milch und Fleisch nach dem Haltungsverfahren, ein Verbot der Pelztierhaltung, höhere Tierschutzstandards für die Schlachtung sowie ein Verbot des Tötens männlicher Hühnerküken. (UV)
Umfassende Informationen zur Tagung sind auf der Internetseite des Rates abrufbar.