| Agrarpolitik

Agrarrat debattiert Lage auf den Agrarmärkten und die Abfallrahmenrichtlinie

Neben den traditionell auf der Novembersitzung des Rates Landwirtschaft und Fischerei zu treffenden Entscheidungen zu Fangquoten für das kommende Jahr stand die Situation auf den Agrarmärkten und die lebensmittelbezogenen Aspekte der Reform der europäischen Abfallrahmenrichtlinie auf der Tagesordnung der Sitzung am 23. und 24. Oktober 2023 in Luxemburg. Beschlüsse wurden nur zur Festlegung der Fangquoten in der Ostsee gefasst.
Getreidehalme im Sonnenlicht

Erneut haben sich die Landwirtschaftsministerinnen und -minister mit der Lage auf den Agrarmärkten insbesondere nach der Invasion Russlands in die Ukraine beschäftigt. Einführend hat die Europäische Kommission (KOM) einen Überblick dazu gegeben und dabei betont, dass die allgemeine Lage auf den Märkten stabiler sei als in den beiden Vorjahren. Einige Sektoren, wie etwa Getreide, Obst und Gemüse sowie Wein, geben jedoch Anlass zur Sorge. Die Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, widrige klimatische Bedingungen in bestimmten Regionen, hohe Energiepreise und der weltweite Kaufkraftverlust, bereiten den Agrarmärkten auch weiterhin Schwierigkeiten. Um die Resilienz der Märkte zu stärken, stünden den Mitgliedstaaten mit ihren Strategieplänen der Gemeinsamen Agrarpolitik ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung, die national notwendigen Gegenmaßnahmen zu treffen. In diesem Zusammenhang haben allerding einige Mitgliedstaaten betont, dass im aktuellen geopolitischen Kontext und angesichts der negativen Auswirkungen des Klimawandels neue Mechanismen und Instrumente geprüft werden müssten, um potenziell weitreichende künftige Krisen zu bewältigen. Die deutsche Bundesregierung beurteilte in der Flexibilität der Strategiepläne als ausreichendes Instrument, um die notwendige Transformation des Agrarsektors zu unterstützen. In Bezug auf die Unterstützung der Ukraine im Landwirtschaftsbereich seien der Ausbau und die Nutzung der Solidaritätskorridore zum Export der Agrarprodukte das entscheidende Element.

Außerdem hat der Agrarrat zu den lebensmittelbezogenen Regelungen der von der KOM vorgeschlagenen Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie einen Gedankenaustausch durchgeführt. Die Federführung für das Dossier liegt beim Rat Umwelt. In der Einführung hat die KOM auf die Notwendigkeit der Anpassung der europäischen Gesetzgebung hingewiesen, weil die EU auf Grundlage der Daten aus den Jahren 2020 und 2021 die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, bis 2030 eine weltweite Halbierung der Lebensmittelabfälle pro Kopf im Handel und auf Konsumentenebene zu erreichen, nicht erfülle. Der jetzt vorliegende Vorschlag enthalte EU-weit verbindliche Reduzierungsziele (minus 30 Prozent) für Lebensmittelabfälle. Außerdem werde die KOM die Fortschritte Ende 2027 überprüfen und die Ziele bei Bedarf anpassen. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten hat den KOM-Vorschlag grundsätzlich begrüßt. Teilweise wurde Kritik an der Wahl des Referenzjahrs 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und an der Höhe der Reduzierungsziele geäußert. Einige Länder habe in diesem Zusammenhang eine Anpassung der Kennzeichnungsregeln zum Mindesthaltbarkeitsdatum auf EU-Ebene gefordert. Für Deutschland hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Reform der Abfallrahmenrichtlinie und deren Ziel begrüßt. Das Ziel Deutschlands, bis 2030 Lebensmittelabfälle in jedem Sektor entlang der Lebensmittel-versorgungskette zu halbieren, sollte auch auf EU-Ebene angestrebt werden. Außerdem hat er gefordert, Reduzierungserfolge in den Mitgliedstaaten in den Jahren vor dem Referenzjahr 2020 anzuerkennen. (UV)

Weitere Informationen auf der Seite des Europäischen Rates Landwirtschaft und Fischerei): https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2023/10/23-24/

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