| Agrarpolitik

Agrarrat diskutiert Vision für Landwirtschaft und Ernährung

Neben der Aussprache zur Vision für Landwirtschaft und Ernährung in der EU tauschte sich der Rat Landwirtschaft auf seiner Sitzung am 26. Mai 2025 auch zu Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und zur Vereinfachung der Entwaldungsverordnung aus. Beschlüsse wurden keine gefasst. Der Rat forderte aber für die nächste Förderperiode die Fortsetzung der GAP mit den bisherigen zwei Säulen und mit einem ausreichend ausgestatteten Budget, um die in der Vision genannten Ziele erreichen zu können. Im Zusammenhang mit der Entwaldungsverordnung wurden von mehreren Mitgliedstaaten Vereinfachungen angemahnt.
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In der Orientierungsaussprache über die von der Europäischen Kommission (KOM) am 19. Februar 2025 veröffentlichte Vision für Landwirtschaft und Ernährung begrüßte die Mehrheit der Mitgliedstaaten, dass die Ernährungssicherheit und die landwirtschaftliche Erzeugung in den Mittelpunkt der zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik gestellt worden sind. Auch der Ansatz des Dialoges mit dem Sektor bei der Suche nach Lösungswegen fand breite Unterstützung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte für Deutschland, dass die KOM mit der Vision eine sehr wichtige Grundlage für Austausch und Ideenfindung zur Weiterentwicklung des europäischen Agrar- und Ernährungssektors gelegt habe. Er forderte, die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) müsse zielgerichtet, bürokratiearm und effizient ausgerichtet werden. Die Erbringung von Leistungen im Gemeinwohlinteresse für Klima, Umwelt und Tierwohl müsse einkommenswirksam honoriert werden. Die Anreize dafür müssten deutlich steigen. Auch viele andere Mitgliedstaaten nutzen die Gelegenheit, um Forderungen für die Ausrichtung der GAP in der nächsten Förderperiode ab 2028 vorzubringen. Die KOM will entsprechende Vorschläge im Sommer 2025 veröffentlichen. Schwerpunktmäßig wurden eine angemessene finanzielle Ausstattung, ein eigenes Budget im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Beibehaltung der beiden Säulen der GAP gefordert. Darüber hinaus war sich der Rat einig, dass die Agrarpolitik zu vereinfachen und gleichzeitig die nationalen und regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen seien. Die Notwendigkeit, ländliche Gebiete zu unterstützen und den Generationswechsel zu verbessern, wurde ebenfalls gefordert.

Nachdem Agrarkommissar Christophe Hansen den Rat über die von der KOM am 14. Mai 2025 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Agrarvorschriften unterrichtet hatte, wurde in der Aussprache von der Mehrheit der Ministerinnen und Minister der Wunsch geäußert, dass das Paket in ihrem Zuständigkeitsbereich verbleibt. Die polnische Ratspräsidentschaft und die KOM hatten entschieden, das Thema durch den Rat Allgemeine Angelegenheiten prüfen zu lassen, wie alle anderen Omnibus-Verordnungen zur Verwaltungsvereinfachung auch dort beraten würden. 16 Mitgliedstaaten hatten die polnische Ratspräsidentschaft in einem Schreiben aufgefordert, dem EU-Agrarrat eine entscheidende Rolle bei Vorschlägen zukommen zu lassen. Im Allgemeinen begrüßte der Rat Landwirtschaft den Inhalt des Vorschlags zur Vereinfachung. Einige Mitgliedstaaten forderten, dass die mit der letzten GAP‑Reform eingeführte soziale Konditionalität im nächsten Vereinfachungspaket (voraussichtlich Ende 2025) abgeschafft werden soll. Andere kritisierten den KOM‑Vorschlag, in jedem Mitgliedstaat verpflichtend eine Koordinierungsbehörde für den reibungslosen Austausch von Daten zu benennen.

Luxemburg und Österreich, unterstützt von zehn anderen Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland sprachen sich für Vereinfachungsmaßnahmen auch bei der Entwaldungsverordnung (EUDR) aus. Die Anforderungen an Land- und Forstwirtinnen und -wirte werden als zu hoch erachtet. So sollen Länder oder Regionen festgelegt werden können, in denen kein erhebliches Risiko der Entwaldung besteht. Ergänzend wünschen sich die Mitgliedstaaten, dass Möglichkeiten eingeführt werden, Kontrollen auf der Grundlage einer Risikoanalyse durchzuführen und die Berichts- und Dokumentationspflichten auf das strikte Minimum zu reduzieren. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bat die KOM um einen zeitnahen Vorschlag zur Einführung einer „Null-Risiko-Variante“ im Einklang mit den Zielen der EUDR sowie dem internationalen Recht. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Zielsetzungen und Wirksamkeit der Verordnung bei der Verhinderung von globaler Entwaldung und Waldschädigung nicht durch Umgehung gemindert oder gefährdet und keine Nachteile für europäische Unternehmen entstehen. Vizepräsidentin Jessika Roswall, für Umwelt zuständiges Mitglied der KOM, wies auf die bereits laufenden Vereinfachungsmaßnahmen hin.

Die ausführliche Tagesordnung und weitere Informationen auf der Internetseite des Rates. (UV)

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