Der Rat begrüßte in der ersten Aussprache im Allgemeinen die von der Europäischen Kommission (KOM) im Dezember 2024 vorgelegten Legislativvorschläge zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette. Sie betreffen die grenzüberschreitende Anwendung der Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken und eine gezielte Änderung der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO). Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstützte die Stärkung des Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen den Ländern der EU in grenzüberschreitenden Fällen. Insgesamt gingen aber die Meinungen bei der verpflichtenden Einführung von Vermittlungsmechanismen zwischen den Landwirten und ihren Käufern auseinander. Skeptisch gegenüber einer Vertragspflicht zeigten sich etwa Schweden, Dänemark, Österreich, die Slowakei und Luxemburg. Grundsätzlich für verpflichtende Verträge sprachen sich neben Özdemir unter anderem seine Kollegen aus Frankreich, Polen, Portugal, Litauen und Finnland aus. Zusammen mit mehreren anderen Mitgliedstaaten wies Özdemir auf eine notwendige Unterstützung des Weinsektors hin. Die KOM drängte hier auf eine schnelle Verabschiedung der Vorschläge in Rat und Europäischem Parlament, da im Herbst bereits die Verordnungsvorschläge für die nächste Förderperiode vorgelegt werden sollen.
Im Rahmen der Grundsatzaussprache des Rates über die mögliche Vereinfachung bestimmter Elemente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stellte Agrarkommissar Hansen eingangs klar, dass der Bürokratieabbau oberste Priorität genieße und das Leitmotiv für die Reform nach 2027 sei. Er kündigte ein weiteres Reformpaket von Seiten der KOM noch für das erste Halbjahr 2025 an. Dies entspricht der Forderung mehrerer Mitgliedstaaten nach konkrete Maßnahmen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei das jährliche Leistungsabrechnungsverfahren und die obligatorischen Umwelt- und Klimamaßnahmen („grüne Architektur“). Viele Mitgliedstaaten argumentierten, dass die finanzielle und administrative Belastung durch das Leistungsabrechnungsverfahren übermäßig hoch sei. Einige Mitgliedstaaten forderten, einen Teil der Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) flexibler zu gestalten, so etwa Frankreich, das Änderungen an den GLÖZ 4 (Neuausrichtung auf Wasserläufe) und an den GLÖZ 2 (Feuchtgebiete und Torfmoore) anregte. Agrarkommissar Christophe Hansen kündigte an, die KOM werde ein neues Paket zur Vereinfachung der Regeln der GAP vorlegen. So solle beispielsweise das Leistungsabrechnungsverfahren, das erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Mitgliedstaaten hat, in das Paket aufgenommen und abgeschafft werden. Bei der Ausarbeitung des Pakets wird die KOM auch die Ergebnisse zweier Studien berücksichtigen. Die erste Studie untersucht die Schwierigkeiten, mit denen die Landwirte im Rahmen der GAP konfrontiert sind. Die zweite Studie, die 2025 abgeschlossen werden soll, wird für künftige Reformen herangezogen werden und sich auf die Belastung der nationalen Verwaltungen durch die GAP konzentrieren.
Ergänzend regte Landwirtschaftsminister Özdemir zum Thema der Verwaltungsvereinfachung an, die Kontrollen und Berichtspflichten zwischen der Bio‑Zertifizierung und der GAP besser aufeinander abzustimmen. Die Forderung beruht auf Empfehlungen einer EU-Expertenkommission aus dem Herbst 2024. 16 weitere Mitgliedstaaten schlossen sich dieser Meinung an. Darüber hinaus informierte Özdemir die Kolleginnen und Kollegen im Rat über den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche am 10. Januar 2025 in Brandenburg und zeigte sich zuversichtlich in Bezug auf die Wirksamkeit der zur Bekämpfung der Ausbreitung ergriffenen Maßnahmen. Im Bedarfsfall könne 3,5 Mio. Euro zur finanziellen Unterstützung betroffener Betriebe bereitgestellt werden, so die KOM.
Bei der Vorstellung ihres Arbeitsprogramms stellte die polnische Ratspräsidentschaft ihre wichtigsten Prioritäten vor: Ernährungssicherheit, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und des Agrar- und Ernährungssektors, Erhöhung der Krisenresistenz, Stabilisierung der Einkommen der Landwirte und Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette. (UV)
Weiterführende Informationen sind auf der Seite des Rates abrufbar.