| Tagung des Europäischen Rates

Agrarrat tauscht sich zur Lage im Sektor und auf den Märkten aus

Der Agrarrat hat auf der Sitzung am 27. Mai 2024 seinen Informations- und Meinungsaustausch zur aktuellen Lage im Agrarsektor und zur Situation auf den Agrarmärkten fortgesetzt. Beschlüsse wurden keine gefasst. In den Diskussionen ist von Seiten der Bundesregierung auch auf die angespannte Lage auf dem Weinmarkt hingewiesen und eine Ausweitung der europaweiten Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gefordert worden.
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Wie bereits auf den vorangegangenen Sitzungen hat sich der Rat intensiv mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lage im Agrarsektor befasst. Dabei wurden die am 25. Mai 2024 in Kraft getretenen Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begrüßt. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat den aktuellen Stand der bereits ergriffenen und für die absehbare Zukunft geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte und des Sektors unterrichtet. In diesem Zusammenhang hat er darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission (KOM) am 30. Mai 2024 eine Mitteilung über die Bestimmungen zu „höherer Gewalt“ und außergewöhnlichen Umständen vorlegen werde, womit klargestellt werden soll, unter welchen außergewöhnlichen Umständen von den Praktikern nicht alle GAP-Anforderungen erfüllen könnten. Darüber hinaus sei zu den GAP-Strategieplänen eine neue Expertengruppe eingesetzt worden, die auch das Recht auf Fehler berate. Im Juni 2024 will die KOM auch einen Vorschlag zur Änderung des Sekundärrechts in Bezug auf georeferenzierte Fotos vorlegen. Hinsichtlich des Themas Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelkette kündigte der Kommissar an, dass die Eröffnungssitzung der neu geschaffenen Beobachtungsstelle Mitte Juli 2024 stattfinde werde.

Während der Diskussion des Rates über die Marktlage hat die KOM über die aktuelle Situation informiert und dabei betont, dass im Vergleich zu den letzten beiden Jahren wieder mehr Stabilität einkehre. Witterungsbedingt käme es zu Einbußen, abhängig von der regionalen Lagen und den Früchten. Insbesondere die Bereiche Wein und Obst werde die KOM intensiv beobachten. Die weiteren Mitgliedstaaten waren sich einig, dass die Witterungsbedingungen deutliche negative Auswirkungen auf die Produktion hätten. Als Beispiele wurden die verzögerte Aussaat wegen nasser und schwerer Böden sowie, Frostschäden durch fehlende Schneedecken oder während der frühen Vegetationsphasen genannt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat die angespannte Marktlage im Weinsektor aufgrund gestiegener Kosten, verändertem Konsumverhalten sowie der Kälteeinbrüche der vergangenen Wochen in der Blütezeit der Reben bestätigt. Er hat in diesem Zusammenhang die von der KOM angekündigte Einsetzung einer Expertengruppe begrüßt.

Außerdem forderte Landwirtschaftsminister Özdemir, unterstützt von Österreich Frankreich, Finnland, Estland und Portugal, die Ausweitung der obligatorischen Herkunftskennzeichnung auf weitere Lebensmittel auszuweiten. Derzeit gibt es bereits eine Reihe von EU-weiten Verpflichtungen zur Angabe des Herkunftslandes, wie etwa für Fleisch, Eier, frisches Obst und Gemüse, Honig und vorverpackte Bioprodukte. Eine Ausweitung der EU-weit verbindlichen Herkunftskennzeichnung sei für Verbraucher und Landwirte von großer Bedeutung. (UV)

Weiterführenden Informationen sind auf der Internetseite des Rates abrufbar.

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