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Agrarrat tauscht sich zur laufende Umsetzung der GAP aus

Die Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und den daraus resultierenden Verbesserungswünschen standen im Mittelpunkt der Sitzung des Rates Landwirtschaft und Fischerei am 23. September 2024. Im Zusammenhang mit der Lage auf den Agrarmärkten ist von Deutschland erneut die Anhebung des Freibetrages für De-minimes-Beihilfen im Agrarsektor gefordert worden. Polen hat sich für die Verschiebung der geplanten elektronischen Pestiziderfassung eingesetzt.
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Zentrales Thema der Sitzung des Agrarrates war die Umsetzung der Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im zweiten Jahr der laufenden Förderperiode. Dabei haben fast alle Mitgliedstaaten auf die großen Herausforderungen bei der Umsetzung dieses neuen Instrumentes hingewiesen und mehr Vereinfachung und Flexibilität verlangt. Die wichtigsten Forderungen waren, dass die Änderung der Strategiepläne beschleunigt und flexibler gestaltet, die Nulltoleranzpolitik bei Abweichungen von den Sollvorgaben in den Plänen aufgehoben und die Berichterstattungs- und Erläuterungspflichten reduziert werden müssten. Für Deutschland hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf die besonderen Schwierigkeiten eines föderal organisierten Mitgliedstaates bei der Einführung neuer IT-Systeme für Verwaltung und Kontrolle hingewiesen. Dies gelte insbesondere für die Durchführung der neuen Qualitätstests beim Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem. Angesichts der umfangreichen und detaillierten technischen Vorgaben entstehe bei der Durchführung der Qualitätstests ein sehr hoher Aufwand. Für die Europäische Kommission (KOM) hat Agrarkommissar Janusz Wojciechowski auf zwei Studien verwiesen, die derzeit durchgeführt würden. Sie sollen dabei helfen, weitere mögliche Vereinfachungsmaßnahmen für Landwirte und Behörden zu identifizieren: einerseits eine Studie zum Verwaltungsaufwand für die im Landwirtschaftssektor Beschäftigten, andererseits eine Studie zum GAP-Umsetzungsmodell. Die ungarische Ratspräsidentschaft plant, Ratsschlussfolgerungen zu dem Thema vorzulegen. Diese sollen als Input für die von Kommissionpräsidentin von der Leyen angekündigten Visionen für die Landwirtschaft, die innerhalb der ersten 100 Tage der neuen KOM ausgearbeitet werden sollen, und für die Legislativvorschläge im Zusammenhang mit der Ausrichtung der GAP in der nächsten Förderperiode dienen sollen.

Zur aktuellen Situation auf den Agrarmärkten, insbesondere nach der russischen Invasion in die Ukraine, stellte Kommissar Wojciechowski zusammenfassend dar, dass sich die Situation seit der letzten Ratsbefassung im Mai 2024 im Wesentlichen nicht verändert habe. Zu den Handelsmaßnahmen für die Ukraine wies der Kommissar darauf hin, dass für fünf Erzeugnisse (Eier, Zucker, Hafer, Grütze und Honig) die automatischen Schutzmaßnahmen bis Ende 2024 aktiviert seien. Da der Weinmarkt unter Druck stehe, habe die KOM eine High Level Group eingerichtet, die bis Ende 2024 Empfehlungen vorlegen werde. Die Ausfuhren von Schweinefleisch nach China sei zurückgegangen. Die Handelsbeschränkungen seitens China und ein Anti‑Dumping‑Verfahren zu Milchprodukten würden ebenso wie die Extremwetterereignisse mit Sorge beobachtet. Die vom deutschen Landwirtschaftsminister Özdemir erneut vorgebrachte Forderung, die Obergrenze für De-minimes-Beihilfen im Agrarsektor im Gegensatz zum vorliegenden Kommissionsvorschlag von 37.000 Euro auf 50.000 Euro anzuheben, ist im Grundsatz von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt worden. Der ungarische Vorsitz forderte die KOM deshalb abschließend dazu auf, sich mit diesem Anliegen zu befassen.

Auf Antrag Polens beschäftigte sich der Rat mit dem elektronischen Registrierungssystem für Pflanzenschutzmittel. Polen hat deutlich gemacht, dass es das neue Registrierungssystem für Pflanzenschutzmittel grundsätzlich unterstütze, gleichwohl aber eine Verschiebung der Anwendung des Systems um zwei Jahre fordere. Insgesamt 16 Mitgliedstaaten trugen diese Anliegen mit; Deutschland positionierte sich nicht. Einzig Dänemark befürwortete die zeitnahe Einführung. Den Mitgliedstaaten sei genügend Zeit zur Einrichtung des Systems gewährt worden. Außerdem sei die Einführung notwendig, um einheitliche Daten sammeln zu können. Kommissar Wojciechowski wies darauf hin, dass die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Pflanzenschutzmittel für einen wirksamen Umweltschutz notwendig sei. (UV)

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