Die Leitlinien sollen den zuständigen nationalen Behörden sowie den Anbietern und Betreibern helfen, die Vorschriften des AI Acts über solche KI-Praktiken vor der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen am 2. Februar 2025 einzuhalten. Das KI-Büro lädt Interessenträger, darunter Anbieter von KI-Systemen, Unternehmen, nationale Behörden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und die Zivilgesellschaft, dazu ein, Beiträge einzureichen. Diese werden in die Leitlinien der KOM zur Definition von KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken gemäß dem KI-Gesetz einfließen, die Anfang 2025 veröffentlicht werden sollen. Die rechtlichen Konzepte zur Definition von KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken sind bereits im KI-Gesetz festgelegt. Bei dieser Konsultation werden zusätzliche praktische Beispiele von Interessenträgern gesucht, die in die Leitlinien einfließen und für mehr Klarheit über praktische Aspekte und Anwendungsfälle sorgen sollen.
Beiträge können auf dieser Konsultations-Plattform der KOM (in englischer Sprache) eingereicht werden. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der Vertretung der KOM in Deutschland zu entnehmen. (VS)