Zu den zentralen Aspekten des Praxiskodex gehören Einzelheiten zur Transparenz und Durchsetzung urheberrechtlicher Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke sowie eine Taxonomie von Systemrisiken, Risikobewertungsmethoden und Minderungsmaßnahmen für Anbieter fortgeschrittener KI-Modelle für allgemeine Zwecke, die Systemrisiken darstellen können. Der erste Entwurf wurde von unabhängigen Sachverständigen erstellt, die vom KI-Büro zu Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der vier Arbeitsgruppen des Verhaltenskodex für allgemeine KI-Zwecke ernannt worden waren.
Im Rahmen der Plenartagung zum Verhaltenskodex am 22. November 2024 lädt die KOM Interessenträger, Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sowie europäische und internationale Beobachter dazu ein, bis zum 28. November 2024 über eine spezielle Plattform Kommentare abzugeben, um die nächsten Versionen des Verhaltenskodex mitzugestalten. Das Abschlussdokument wird voraussichtlich auf einer abschließenden Plenartagung im Mai 2025 veröffentlicht und vorgestellt. Die Regeln für allgemeine KI-Modelle im Rahmen des KI-Gesetzes werden im August 2025 in Kraft treten.
Allzweck-KI-Modelle können eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen und werden zur Grundlage für viele KI-Systeme in der EU. Einige dieser Modelle könnten systemische Risiken bergen, wenn sie sehr leistungsfähig oder weit verbreitet sind.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der Vertretung der KOM in Deutschland zu entnehmen. (VS)