Der im Rahmen des KI-Gesetzes entwickelte Verhaltenskodex stützt sich auf die Beiträge von fast 1.000 Teilnehmenden, darunter Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, Vertreter der Industrie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft sowie unabhängige Expertinnen und Experten, die bei der ersten Online-Plenarsitzung zusammenkamen. Die Sitzung hatte einen Arbeitscharakter und stand nur Interessengruppen offen, die sich bis zum 25. August 2024 angemeldet hatten.
Der Kodex soll vor allem die korrekte Anwendung der KI-Verordnung durch die beteiligten Akteure erleichtern, einschließlich der Vorschriften über Transparenz, Urheberrecht und Risikobewertung. An der Entwicklung des Kodex sind vier Arbeitsgruppen beteiligt, die dreimal zusammenkommen, um den Fortschritt des Projekts zu erörtern. Jede Gruppe wird von Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden geleitet, die nach einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen ausgewählt wurden. Unter ihnen sind vier Expertinnen und Experten aus Deutschland.
Die endgültige Fassung dieses Verhaltenskodex wird veröffentlicht und auf einer für April 2025 geplanten Abschlussplenarsitzung vorgestellt. Aufgrund der zwölfmonatigen Frist für das Inkrafttreten der GPAI-Modellanbieterverpflichtungen muss der Verhaltenskodex innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten des AI-Gesetzes, also spätestens bis zum 1. Mai 2025, ausgearbeitet werden.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der KOM zu entnehmen. (VS)